Nach Schock am Flughafen Düsseldorf: Wie werden neue Mitarbeiter überprüft?

Um neue Mitarbeiter vor der Einstellung zu überprüfen, wird die Identität durchleuchtet. Das Luftsicherheitsgesetz regelt die Abläufe.
Düsseldorf Flughafen Parkhaus
Ein Parkhaus am Düsseldorfer Flughafen. Foto: Shutterstock/Thomas Quack
Ein Parkhaus am Düsseldorfer Flughafen. Foto: Shutterstock/Thomas Quack

Der Schock am Düsseldorfer Flughafen sitzt tief. Drei Mitarbeiter auf dem Rollfeld wurden dabei gefilmt, wie sie wohl mit dem ISIS-Gruß posierten.

Sie standen mit dem nach oben gestreckte Zeigefinger, dem sogenannten „Tauhid“, nebeneinander auf dem Feld. Diesen Gruß benutzen auch die ISIS-Terroristen. Er bedeutet soviel wie, es gibt keinen anderen Gott außer Allah.

Wie aber suchen die Firmen am Düsseldorfer Flughafen ihre Mitarbeiter aus und wie sehr werden diese überprüft? Dies ist Paragraf 4 des Luftsicherheitsgesetzes für alle Flughäfen Deutschlands geregelt.

Neue Arbeitnehmer werden diversen Prüfungen unterzogen

So wird zunächst die Identität des Bewerbers geprüft. Dabei wird auch das Straf- und Erziehungsregister eingesehen. Danach werden frühere Arbeitgeber kontaktiert, um sich hier weitere Referenzen einzuholen und zu überprüfen, wie zuverlässig die möglichen neuen Mitarbeiter sind.

Dann erfolgen Nachforschungen bei der Polizei, beim Zoll oder den Ausländerbehörden und Nachrichtendiensten. Hier soll dann festgestellt werden, ob die betroffenen Personen in bestimmten Organisationen tätig sind oder waren.

In NRW werden dazu Zuverlässigkeitsüberprüfungen für einen Flughafenausweis von den Bezirksregierungen übernommen. So besteht die Möglichkeit, bereits frühzeitig zu erkennen, ob Gefährder oder beispielsweise ehemalige Mitarbeiter inzwischen verbotener Organisationen angestellt werden. Inwiefern das auch bei den drei jungen Männern in Düsseldorf am Flughafen geschehen ist, dürfte vermutlich noch Gegenstand von Ermittlungen sein.

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