Nach Blockade am Flughafen Düsseldorf: Mit diesen Strafen müssen die Aktivisten rechnen

Nachdem Aktivisten den Düsseldorfer Flughafen am Donnerstagmorgen lahmlegten, drohen den Beteiligten nun womöglich Haftstrafen.
Flughafen Düsseldorf Flugzeug Start
Ein Flugzeug startet vom Flughafen Düsseldorf. Die Flughafenterrasse war bis vor ihrer Schließung der perfekte Spot, um Flieger wie diese auf einem Foto einzufangen. Foto: Shutterstock/Rene Hausotte
Ein Flugzeug startet vom Flughafen Düsseldorf. Die Flughafenterrasse war bis vor ihrer Schließung der perfekte Spot, um Flieger wie diese auf einem Foto einzufangen. Foto: Shutterstock/Rene Hausotte

Erneut haben Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ es geschafft, einen Flughafen lahmzulegen, diesmal den Düsseldorfer Airport. Herbert Reul, Innenminister Nordrhein-Westfalens, war außer sich und sprach von „Klima-Chaoten“ und „Kriminellen“, während er die Aktion scharf verurteilte. Zudem erklärte er, dass es sich nicht um Proteste, sondern um Straftaten handle.

Daher stellt sich nun die Frage, welche Strafen die Aktivisten überhaupt zu erwarten haben. Laut Polizei müssen die Klima-Aktivisten gleich mit mehreren Anklagen rechnen. So stehen neben Hausfriedensbruch auch Nötigung, ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr im Raum. Zusätzlich wird geprüft, ob Sachbeschädigungen vorliegen.

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Die Konsequenzen aus den vorliegenden Fällen sind alles andere als rosig. Denn allein der Eingriff in den Luftverkehr würde mindestens eine Freiheitstrafe von sechs Monaten rechtfertigen, es können auch bis zu zehn Jahren werden. Selbst wenn niemand zu Schaden kam und damit das Argument des minderschweren Falls angewendet würde, wären immer noch drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsentzug möglich.

„Letzte Generation“ am Flughafen Düsseldorf: Haftstrafen drohen

Auch bei Nötigung sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor, es könnte aber auch eine Geldstrafe drohen. Präzedenzfälle hat es bislang nicht gegeben, weshalb Prognosen in diesem Fall schwer sind. Im vergangenen Jahr legten Aktivisten bereits den BER in Berlin lahm, allerdings steht auch hier noch die Verhandlung aus.

Wirklich vergleichbar mit den Straßenblockaden sind die Fälle ebenfalls nicht, hier hat es bislang nur Geldstrafen für die Aktivisten gegeben. Lediglich in Heilbronn wurden Haftstrafen zur Bewährung ausgesprochen. Der Flughafenverband ADV sieht eine Gefährdung des Luftverkehrs vorliegen und befürwortet daher eine strafrechtliche Verfolgung.

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Insgesamt sieben Aktivisten hatten sich am frühen Morgen Zugang zum Rollfeld verschafft und sich dort festgeklebt. Nachdem die Polizei in einem Großeinsatz die Aktivisten vom Rollfeld entfernen konnte, wurden alle in Polizeigewahrsam genommen.