Anwohnerparken in Düsseldorf: Vorerst keine Kostenerhöhung

Zwischen 25 und 30 Euro zahlt man aktuell in Düsseldorf für einen Bewohnerparkausweis. CDU und Grüne wollten daraus 360 Euro pro Jahr machen. Doch aus diesem Vorhaben wird erst einmal nichts.
Foto: Laszlo66/Shutterstock.com
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Anwohner in Düsseldorf, die einen Bewohnerparkausweis besitzen, hatte lange Zeit zu bangen. Anfang März stellten die Fraktionsspitzen von CDU und Grünen an der Seite von Oberbürgermeister Stephan Keller ihre Pläne für den Bewohnerparkausweis und seine zukünftige Preisgestaltung in Düsseldorf vor. Dabei steigen die Gebühren nicht nur, sie werden teils verneunfacht. Abhängig war das jeweilige Preismodell nach Tarifzone (etwa in der Innenstadt), aber auch von der Einkommenssituation des Antragstellers. Folgende Preise waren für den Bewohnerparkausweis geplant:

  • Innenstadt von Düsseldorf: 360 Euro pro Jahr
  • Umweltzone von Düsseldorf abseits der Innenstadt: 300 Euro pro Jahr
  • Restliche Anwohnerparkgebiete in Düsseldorf: 240 Euro pro Jahr

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Viele Autofahrer hatten bei dieser Preisexplosion schlucken müssen: Denn aktuell gibt es den Ausweis online noch für 25 Euro bzw. 30 Euro im Bürgerbüro. Grund für die recht drastische Maßnahme sei die Gesamtstrategie im Umgang mit dem Parkraum. Allgemein soll das Auto immer weiter nach hinten rücken, um mehr Platz für Radfahrer, Fußgänger, aber auch Grünflächen zu schaffen. Zudem wolle man in Zukunft mehr auf Quartiersgaragen setzen. Eine weitere Alternative für Anwohner: Parkplätze auf Supermärkten nach Geschäftsschluss.

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Mit einer sozialen Staffelung wollte man jedoch einkommensschwächere Menschen entlasten. So war für Inhaber eines Düsselpasses oder Bezieher von Wohngeld – eine Ermäßigung von 75 Prozent geplant gewesen. Das hätte für ausgewählte Anwohner in der Innenstadt zum Beispiel „nur noch“ einen Preis von 90 Euro pro Jahr bedeutet.

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In einem ähnlichen Fall in Freiburg hat das Bundesverwaltungsgericht nun allerdings entschieden, dass das nach aktueller Gesetzeslage unzulässig ist. „Eine Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen“, so die Richter. Die Düsseldorfer Stadtverwaltung hat sich daher zunächst von der Erhöhung des Anwohnerparkens verabschiedet. Parallel unterstütze sie den Städtetag NRW allerdings in seiner Forderung an den Gesetzgeber, für Klarheit zu Sorgen. Bis es so weit ist, können Düsseldorfer Autofahrer noch zum bestehenden Tarif parken.