Gebratenes Schuppentier am Flughafen Düsseldorf entdeckt: Zoll schlägt zu

Eine Ghanaerin aus Mönchengladbach wurde am Flughafen Düsseldorf mit einer ganz besonderen Delikatesse erwischt: In einem Koffer befand sich ein gehäutetes und gebratenes Pangolin. Das Problem: Einfuhr und Handel des Schuppentiers sind streng verboten.
Zoll Düsseldorf Flughafen Schuppentier-Fund
Einfuhr und Handel mit Schuppentieren wie dem "Pangolin" sind in der EU streng verboten. Foto: Hauptzollamt Düsseldorf
Einfuhr und Handel mit Schuppentieren wie dem "Pangolin" sind in der EU streng verboten. Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Zollbeamte haben am Düsseldorfer Flughafen im Koffer einer Reisenden ein gehäutetes und gebratenes Pangolin – ein Schuppentier – gefunden. Auf Nachfrage habe die 42-jährige Frau aus Mönchengladbach geantwortet, dass sie das Schuppentier auf einer Farm in Ghana gekauft habe, um es daheim zusammen mit ihrer Familie zu essen.

Doch soweit ließen es die Zollbeamten nicht kommen: Pangoline sind sowohl nach Europäischem Recht als auch nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt, Einfuhr und Handel streng verboten. Einer der drei Koffer der Frau war nach Angaben des Zolls ausschließlich mit Essen gefüllt. Neben legalen Mitbringseln wie Fisch und Gemüse sei in einer Tüte aber auch das sauber verpackte Pangolin gewesen. Das Schuppentier wurde anschließend beschlagnahmt und vernichtet. Gegen die Reisende wurde laut Zoll Anzeige erstattet.

Das meistgehandelte Säugetier der Welt

Schuppentieren wie das Pangolin gelten in vielen Teilen der Welt als Delikatesse, zudem wird ihren Schuppen eine Heilwirkung nachgesagt. Beides sind sicher auch die Gründe dafür, dass Pangoline zu den meistgehandelten Säugetieren der Welt gehören. Bereits kurz nach dem Start der Corona-Pandemie rückten die Tiere zudem als möglicher Überträger des Coronavirus auf den Menschen in den Fokus.

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mit dpa