Terminkalender als Geldversteck – Düsseldorfer Zoll findet große Menge Bargeld

Am Flughafen Düsseldorf ist dem Zoll eine Frau ins Netz gegangen, die Geld einen alten Terminkalender bei sich trug. Am Ende überschritt sie die Höchstgrenze, um Bargeld ins Land einzuführen.
Terminkalender Flughafen Zoll
Ein Terminplaner, der dem Zoll am Flughafen Düsseldorf in die Hände fiel. Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf
Ein Terminplaner, der dem Zoll am Flughafen Düsseldorf in die Hände fiel. Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf

Eine 65 Jahre alte Frau kam Mitte Januar nach ihrem Rückflug aus Moskau in Düsseldorf am Flughafen an. Dort wurde sie von den Zollbeamten herausgefischt und einer Kontrolle unterzogen. Bei der Frage, wie viel Bargeld sie bei sich habe, benahm sie sich auffällig und erklärte, die „erlaubte Höhe“ mit sich zu führen.

Stutzig von dieser Erklärung fragten die Beamten anschließend genauer nach und erkundigten sich explizit, ob die Dame Barmittel über einen Wert von 10.000 Euro bei sich führe. Nachdem sie dies ausdrücklich verneinte, kontrollierten die Beamten anschließend das Gepäck der Reisenden.

Dort fiel den Zöllnern schließlich ein Taschenkalender ins Auge, vor allem deshalb, weil dieser von 2017 war. Der Kalender war noch mit einem Gummiband gesichert und entpuppte sich nach der Öffnung als Geldversteck. Die Seiten waren von Innen ausgeschnitten, so dass sich im inneren des Kalenders ein Hohlraum offenbarte. Dort fanden die Beamten insgesamt 9.500 Euro in 100 Euro und 500 Euro Noten.

Bei den weiteren Kontrollen wurde zudem noch ein russischer Reisepass mit weiteren 1250 Euro gefunden. Damit war die Obergrenze von 10.000 Euro überschritten, weshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Nichtanmeldung von Barmitteln bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wurde. Als Grund für das viele Bargeld gab die Frau an, sie wollte Medikamente in Russland gekauft und mit nach Deutschland gebracht haben. Medikamente aber wurden keine gefunden.

Der Zoll informiert an dieser Stelle: 

Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise nach Deutschland, bzw. bei der Ausreise aus Deutschland schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Hierbei fallen keinerlei Gebühren an. Diese Maßnahme dient zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die erforderlichen Vordrucke können vorab über www.zoll.de heruntergeladen oder direkt beim Zoll am Flughafen erhalten werden.

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