Flughafen Düsseldorf: So geht es am gesperrten Parkplatz weiter

Vor einigen Tagen wurde ein Parkplatz am Flughafen Düsseldorf eingezäunt. Dagegen hatte die Betreiberin geklagt. Nun gibt es ein Urteil.
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Foto: Amphon Jindawatthana/shutterstock
Foto: Amphon Jindawatthana/shutterstock

Mitte August war der Parkplatz an der Theodorstraße 90 bis 100 am Flughafen Düsseldorf eingezäunt und damit gesperrt worden. Dagegen hatte die Park Palast GmbH vor dem Verwaltungsgericht geklagt und die Einzäunung als nicht rechtens bezeichnet. Doch am Donnerstag entschied eben jenes Verwaltungsgericht, dass die Aktion durchaus berechtigt war.

So soll das Unternehmen jahrelang Parkplätze vermietet haben, ohne eine Genehmigung besessen zu haben. Schon länger war die Nutzung untersagt worden, aufgrund von Prozessen aber blieb der Platz noch geöffnet. Vor wenigen Tagen aber machte die Stadt kurzen Prozess und versah das Gelände rundherum mit Bauzäunen.

Damit wurde der Eilantrag der Hauptmieterin abgewiesen, die auf eine weiterhin aufschiebende Wirkung aufgrund der laufenden Verfahren plädierte. Das Gericht begründete dies damit, dass bereits seit Februar 2020 die Nutzung untersagt ist und es inzwischen keinerlei Gründe mehr gebe, warum der Betrieb weiterlaufen sollte.

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Vor allem Umweltgefahren sollen laut Gericht bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Denn die Fläche ist nicht versiegelt. Dennoch stehen dort teils mehr als 3000 Autos. Daher musste die Nutzung wegen der Gefahr möglicher Verunreinigung des Bodens untersagt werden.

Zwar wollte die Parkplatzfirma eine Versiegelung durchführen, dagegen hatte die Stadt aber selbst bereits Bedenken aus Umwelt- und bauplanungsgründen geltend gemacht. Nun kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.