Düsseldorfer ausgeraubt und getötet – diese Strafe bekommt der Täter

Ein mehrfach vorbestrafter 33-Jähriger bekam die lebenslange Haftstrafe, nachdem er einen Rentner überfallen und die Treppe herunter geschubst hatte. Der 77-Jährige war an der Folge seiner Verletzungen gestorben.
Landgericht Düsseldorf
Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: Marcel Kusch/dpa
Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: Marcel Kusch/dpa

Ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter wurde für den tödlichen Raubüberfall auf einen 77-jährigen Rentner in Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht sprach den 33-Jährigen wegen Raubes mit Todesfolge schuldig und verhängte aufgrund der hohen kriminellen Energie und Rücksichtslosigkeit die lebenslange Haftstrafe. Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte durch sein Geständnis eine Verurteilung wegen besonders schwerer Schuld vermieden habe.

Der Anwalt der Witwe hatte hingegen eine Verurteilung wegen Mordes und die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Der Angeklagte hatte die Tat beim Prozessauftakt gestanden, jedoch bestritten, dass er den Rentner töten wollte.

>> Siegburg: Rentner vergisst Handbremse – Auto rollt mitten in Baustelle <<

Rentner kam gerade von einer Kunst-Ausstellung zurück

Der 77-jährige Rentner war nach dem Besuch einer Ausstellung in Bonn von dem Angeklagten bis zu seiner Haustür verfolgt und angegriffen worden. Dabei stürzte der Rentner die Kellertreppe hinab, erlitt schwere Verletzungen und verlor sein Leben. Der Täter raubte anschließend Uhr, Geldbörse und Handy des Opfers.

Obwohl der Rentner trotz eines Schädelbruchs noch in seine Wohnung gelangte, verstarb er vier Tage später an seinen Kopfverletzungen. Eine Woche nach der Tat wurde klar, dass es sich nicht um einen einfachen Sturz, sondern um einen Überfall handelte, als die Ehefrau das Fehlen persönlicher Gegenstände bemerkte. Die Ermittler identifizierten den Täter anhand von Überwachungskamerabildern und fanden die gestohlenen Gegenstände in seiner Wohnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

mit dpa