Baby in Gebüsch geworfen: Schülerin in Düsseldorf verurteilt – keine Haftstrafe

Kurz nach der Geburt hatte eine 17-Jährige ihr eigenes Baby über einen Zaun geworfen – jetzt wurde sie in Düsseldorf wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Ins Gefängnis muss sie aber nicht.
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Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: dpa
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Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: dpa

Eine Schülerin ist in Düsseldorf schuldig gesprochen worden, ihr Baby über einen Zaun in ein Gebüsch geworfen zu haben. Das Landgericht verurteilte die 17-Jährige am Montag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Eine Haftstrafe erhielt sie in dem Jugendstrafverfahren nicht.

Stattdessen verhängte das Gericht zwei Auflagen: So muss die Jugendliche in eine Wohngruppe ziehen, die ihr von der Jugendgerichtshilfe zugewiesen wird und Erziehungshilfe für sich in Anspruch nehmen.

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Aus Angst vor ihren strengen Eltern habe sie die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes verschwiegen, hatte die 17-Jährige gestanden. Auch die Beziehung zu ihrem Freund habe sie geheim gehalten, weil die Eltern sie nicht toleriert hätten.

Die 17-Jährige soll das Kind Mitte August zur Welt gebracht und es anschließend über den mannshohen Zaun geworfen haben. Anwohner hatten das Wimmern des Säuglings gehört und den Notarzt verständigt. Das Neugeborene konnte stark unterkühlt gerettet werden.

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Das Baby war vom Jugendamt in Obhut genommen worden und soll mittlerweile in einer Pflegefamilie leben. Wie es heißt, habe die minderjährige Mutter der Adoption zugestimmt. Eine Gutachterin hatte der 17-Jährigen zwar eine Intelligenzminderung attestiert, sie aber dennoch für schuldfähig gehalten. Der Prozess gegen die Jugendliche fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

 

dpa