Die Rheinbahn schließt sich ab Freitag, 1. März 2024, einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) an und verbietet die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Bussen und Bahnen. Diese Vorsichtsmaßnahme diene der Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden, heißt es in einer Mitteilung der Rheinbahn.
E-Scooter prägten in den vergangenen Jahren das Stadtbild, sorgten aber auch für Kontroversen. Aktuell scheinen sie, zumindest aus infrastrukturbedingten Gründen, immer mehr an Beliebtheit einzubüßen. Erst vor wenigen Wochen hat die Stadt Düsseldorf ein strengeres Parkverbot für die Tretroller verordnet.
Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus
Aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland haben ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei E-Tretrollern deutlich höher ist als bei anderen Elektrofahrzeugen. Dies liegt zum einen an den derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an E-Tretroller und zum anderen an der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus.
Ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch und die Rauchentwicklung erfolgt in Sekundenschnelle.
Mitnahme nur unter einer Bedingung möglich
Die Rheinbahn bekennt sich zur umweltfreundlichen Mobilität und weiß um die Bedeutung von E-Tretrollern auf der „letzten Meile“, also der Strecke zwischen Haltestelle und Start- beziehungsweise Zielort. Daher sollen die E-Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller die Sicherheitsanforderungen für E-Tretroller deutlich verbessern und somit das Risiko eines Brandes minimieren.
Weiterlesen: Pilotprojekt in Düsseldorf: Stadt führt Tempolimit für E-Scooter ein
KVB aus Köln zieht nach
Auch bei den Kölner Verkehrsbetrieben gilt ab 1. März ein Verbot für die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen. In Bonn dürfen die Geräte in Bussen hingegen weiter mitfahren.
E-Bikes, Elektro-Rollstühle und Elektromobile weiterhin erlaubt
Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – sind von dem Verbot übrigens nicht betroffen. Diese Fahrzeuge erfüllen die höheren Sicherheitsanforderungen an die Akkus.