Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den irakischen Staatsangehörigen Abdel J. S. erhoben. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Begehung von Kriegsverbrechen vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auf diverse Paragraphen und umfasst Vorwürfe von Tötung, Verstümmelung, Folter und rechtswidriger Bestrafung.
Iraker soll dem IS angehört haben
Abdel J. S. soll sich spätestens im Juni 2014 dem sogenannten Islamischen Staat (IS) im Irak angeschlossen haben. Er wird beschuldigt, an zwei schwerwiegenden Bestrafungsaktionen des IS in Al Qaim beteiligt gewesen zu sein. Bei einer Aktion überwachte er die Hinrichtung von mindestens sechs Gefangenen und gab das Signal zur Exekution. Bei einer anderen Gelegenheit sicherte er die öffentliche Amputation der Hand eines Diebes ab, die ohne rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wurde.
Des Weiteren wird Abdel J. S. beschuldigt, im Herbst 2014 zusammen mit weiteren IS-Kämpfern eine Person gewaltsam festgenommen und gefoltert zu haben, um Informationen zu erzwingen. Seit seiner Festnahme am 11. Oktober 2023 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Anklageschrift skizziert diese Vorfälle im Detail und bildet die Grundlage für das nun anstehende Verfahren.
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