Nachbarschaftsstreit außer Kontrolle: Frau attackiert Nachbarn mit Blumentopf

Mit diesem Nachbarschaftsstreit war kein Blumentopf zu gewinnen: Nachdem eine 38-Jährige ihren Nachbarn auf seinem Balkon mit einem Blumentopf attackiert hatte, sprach der Richter nun das Urteil.
Blumentopf-Wurf in Düsseldorf bleibt straffrei
Wegen eines Blumentopf-Wurfes sitzt eine 38-jährige Düsseldorferin am 13. Januar 2022 auf der Anklagebank des Düsseldorfer Amtsgerichts. Ein Nachbarschaftsstreit, der im Wurf eines Blumentopfes gipfelte, ist strafrechtlich ohne Folgen geblieben. Foto: Martin Höke/dpa
Wegen eines Blumentopf-Wurfes sitzt eine 38-jährige Düsseldorferin am 13. Januar 2022 auf der Anklagebank des Düsseldorfer Amtsgerichts. Ein Nachbarschaftsstreit, der im Wurf eines Blumentopfes gipfelte, ist strafrechtlich ohne Folgen geblieben. Foto: Martin Höke/dpa

Ein Nachbarschaftsstreit, der im Wurf eines Blumentopfes gipfelte, ist in Düsseldorf strafrechtlich ohne Folgen geblieben. Der Richter beließ es am Donnerstag bei einer Ermahnung der Angeklagten und stellte das Verfahren gegen die alleinerziehende Mutter ohne Auflagen ein. Er habe weder einen Vorsatz erkennen können, noch sei ein Schaden entstanden, oder jemand verletzt worden, sagte der Richter. „Beherrschen sie sich in Zukunft“, riet er der Frau.

Die 38-Jährige hatte vor knapp einem Jahr einen Blumentopf in Richtung des auf seinem Balkon sitzenden Nachbarn geworfen, diesen aber nicht getroffen. „Ich habe Handball gespielt. Wenn ich ihn hätte treffen wollen, hätte ich das auch. Ich hätte das aber dennoch nicht machen dürfen“, sagte die Frau. Sie sei manchmal aufbrausend. Angst habe er keine gehabt, sagte der 54 Jahre alte Nachbar, der nach eigener Aussage zum ersten Mal in seinem Leben Strafanzeige erstattet habe. „Aber ich hatte meine kleine Tochter auf dem Arm.“

Anlass des Streits war eine nicht bezahlte Rechnung für einen Handwerkereinsatz im Badezimmer der Frau. Der Nachbar hatte der 38-Jährigen den befreundeten Handwerker vermittelt. Die 38-Jährige behauptete, dass sich der Vermieter doch noch bereit erklärt habe, neben den Materialkosten auch den Handwerker-Lohn in Höhe von 500 Euro zu zahlen.

Das stimme nicht, sagte der Nachbar. Der Vermieter habe klar gemacht, dass er nur die Materialkosten übernehme. Nach erledigter Arbeit habe die Frau den Handwerker wissen lassen, dass sie nicht zahlen könne. „Ich hatte dem Handwerker schon zuvor angeboten, die 500 Euro in Raten zu zahlen“, sagte die Frau. Doch der habe aggressiv „Cash“ gefordert.

Inzwischen habe sich das Verhältnis zum Nachbarn und dessen Familie normalisiert, sagte die Frau: „Ich habe mich bei ihm entschuldigt.“ Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt, stimmte der Einstellung des Verfahrens am Donnerstag aber schließlich zu.

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dpa