Düsseldorfer drohte Paketboten mit dem Tod – und wird zu Haft verurteilt

Weil er den Gesang und die gute Laune eines Paketboten nicht ertragen konnte, drohte ein Düsseldorfer dem Paketfahrer damit, ihn abzustechen. Am Dienstag wurde das Urteil gefällt.
Der Angeklagte (r) steht mit seiner Verteidigerin Hülya Karaman in einem Saal des Düsseldorfer Landgerichts. Er wurde am Dienstag zu vier Monaten Haft verurteilt, weil er einem gut gelauten Paketboten mit dem Tode gedroht haben soll. Foto: Martin Höke/dpa
Der Angeklagte (r) steht mit seiner Verteidigerin Hülya Karaman in einem Saal des Düsseldorfer Landgerichts. Er wurde am Dienstag zu vier Monaten Haft verurteilt, weil er einem gut gelauten Paketboten mit dem Tode gedroht haben soll. Foto: Martin Höke/dpa

Des einen Freud ist des anderen Leid:. Weil er seine gute Laune und seinen Gesang nicht ertrug, soll ein Düsseldorfer einem Paketboten gedroht haben, ihn umzubringen. Am Dienstag (11.30 Uhr) musste sich der 44-Jährige dafür vor dem Landgericht verantworten. Das Urteil: in der Berufung vier Monate Haft. Was war passiert?

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Düsseldorfer war genervt von guter Laune des Paketboten

Laut Anklage hatten gute Laune und Gesang des Auslieferungsfahrers den Düsseldorfer schon länger genervt. Als der in seinem Verteil-Bezirk äußerst beliebte Paketbote erneut singend aus dem Nachbarhaus kam, soll der Angeklagte ihn angeschrien, bespuckt, beschimpft und mit dem Tode bedroht haben: „Ich steche dich ab!“, soll er laut Anklageschrift geschrien haben.

Der 42-jährige Paketbote erstattete Anzeige.  In erster Instanz war der Angeklagte vom Amtsgericht noch zu acht Monaten Haft verurteilt worden. „Die vier Monate Haft sind tat- und schuldangemessen“, meinte die Vorsitzende Richterin. Einen Anlass, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sehe sie nicht.

Die Richterin verwies auf die ungünstige Sozialprognose des Angeklagten. Der gelernte Maler und Lackierer sei mehrfach auch wegen Gewaltdelikten vorbestraft, wiederholt rückfällig geworden und habe den Paketboden unter laufender Bewährung bedroht.

Der 44-Jährige beschränkte seine Berufung zum Auftakt der Verhandlung nur noch auf das Strafmaß. Damit hat er gestanden, im September 2021 im Düsseldorfer Stadtteil Unterrath den Paketboten wegen dessen lauten Gesangs beleidigt, bespuckt und zuletzt sogar damit gedroht zu haben, ihn beim nächsten Mal abzustechen.

Ein Nachbar und Zeuge des Vorfalls sprach auf dem Gerichtsflur von lautem und aggressivem Geschrei. Der Paketbote hatte damals die Drohung ernst genommen, die Polizei verständigt und Anzeige erstattet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Angeklagten laufen aktuell noch weitere Strafverfahren, wie seine Verteidigerin bestätigte.

Erst im Dezember letzten Jahres hatte ein Vorfall in Düsseldorf für Aufsehen gesorgt, als ein Paketbote von drei Gangstern brutal überfallen wurde. Damals wurden auch etliche Pakete gestohlen.

dpa