Wegen CD bei ebay: Eric Clapton verklagt Ratinger Witwe

Eric Clapton hat eine Frau aus Ratingen verklagt, weil sie eine CD bei ebay verkaufen wollte. Für die 55-Jährige geht es inzwischen um sehr viel Geld.
Foto: picture alliance / dpa
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Ein Autogramm von Eric Clapton ist für viele Musikliebhaber sicher etwas ganz Besonderes. Wenn eine Unterschrift vom englischen Sänger und Gitarristen aber unter einem Anwaltsschreiben steht, kann man sich sicher sein, dass es um viel Geld geht. Denn kaum ein Künstler ist weltweit so auf zack wie der Brite, wenn es um die Verbreitung von Musik mit dem Namen Clapton geht, die nicht von ihm genehmigt wurde.

Das bekam jetzt auch eine Frau aus Ratingen zu spüren. Eine 55-Jährige fand in den Hinterlassenschaften ihres verstorbenen Mannes unter anderem eine CD von Eric Clapton, die sie beim Onlineauktionshaus „ebay“ versteigern wollte – nicht ahnend, dass die CD wohl ein sogenanntes Bootleg war, also eine Aufnahme, die nicht im Wissen der Künstler entstanden ist. Meist werden Bootlegs von Live-Auftritten erstellt, die dann mit dem Namen der Band und einem Titel versehen werden, so dass es aussieht, als sei dies ein vollautorisierter Live-Mitschnitt der Künstler.

Verkauf per einstweiliger Verfügung gestoppt

Auch in dem Fall aus Ratingen handelt es sich um eine Live-Aufnahme, die CD heißt schlicht: Eric Clapton – Live USA. Und auch in diesem Fall ist es so, dass die Aufnahme nie von Clapton freigegeben wurde. Der für die Witwe aus Ratingen unglückliche Umstand: Sie hat die CD bei ebay bereits zum Preis von 9,95 Euro eingestellt und damit für alle einsehbar präsentiert.

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Clapton Anwälte waren schnell bei der Sache, ließen das Angebot von ebay entfernen und der Dame Post zukommen. Und die enthaltenen Forderungen waren nicht ohne. So sollte die 55-Jährige nur für die Erstellung des Angebots auf der Plattform hundert Euro an Clapton sowie hundert Euro an dessen Anwälte zahlen. Weil sie auf die Forderungen nicht reagierte, wurde der Verkauf schließlich per einstweiliger Verfügung gestoppt. Weil die Betroffene dagegen aber protestierte, liegt der Fall nun sogar vor Gericht. Und dort geht es mittlerweile um 10.000 Euro.

Denn ob die Witwe es wusste oder nicht, die Verbreitung von unerlaubten Konzertmitschnitten ist für Künstler der Klasse Clapton kein Kavaliersdelikt. Jahrelang gingen große Künstler gegen Plattformen vor, die Musikstreaming und die Verbreitung von Musik umsonst oder auf illegalen Wegen anboten. Erst seit wenigen Jahren, nachdem Regelungen der Streamer und Künstler gefunden wurden, entsprechende Vergütungen für die Künstler anzubieten, hat sich das Thema etwas beruhigt.

Für die Ratingerin aber wird es am 15. Dezember ernst. Dann will die 12. Zivilkammer ein Urteil verkünden.