Düsseldorf: Dezember-Soforthilfe bei den Stadtwerken Düsseldorf

Für den Dezember 2022 hat die Bundesregierung für Haushalte und kleinere Firmen Soforthilfen beschlossen. Wir zeigen euch, wie diese im Detail aussehen und was ihr dafür unternehmen müsst.
Gaszähler in Düsseldorf
ARCHIV - Ein Gaszähler in einem Haus in Düsseldorf. Foto: Martin Gerten dpa/lnw
ARCHIV - Ein Gaszähler in einem Haus in Düsseldorf. Foto: Martin Gerten dpa/lnw

Der Winter kommt immer näher und spätestens seit Anfang Dezember sind die Temperaturen schon am Gefrierpunkt angekommen. Damit steigen auch die Sorgen der Mieter und Nutzer von Heizungen und sonstigen ernergieintensiven Anlagen. Denn die Energiekosten steigen zum kommenden Jahr ein weiteres Mal, hunderte Anbieter haben bereits weitere teils saftige Erhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt.

Dagegen helfen soll die Soforthilfe Dezember, die von der Bundesregierung vor kurzem beschlossen wurde. Diese besagt, dass der Staat den Abschlag für den Monat Dezember im Jahr 2022 für Haushalte und kleinere Gewerbekunden übernimmt. Dabei soll die Soforthilfe auch angepasst sein an mögliche Steigerungen des Gaspreises. Orientiert wird sich dabei am Preis, der im September 2022 vorherrschte. Dieser wird dann auf das ganze Jahr umgerechnet und multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Gasabschlag-Soforthilfe in Düsseldorf

Für Kunden der Stadtwerke Düsseldorf heißt das im Klartext, dass die Entlastung in mehreren Schritten erfolgt. Zunächst soll der Abschlag für Dezember nicht gezahlt werden, was zunächst unter „vorläufige Entlastung“ fällt. Wer seine Gasrechnung sonst per Lastschrifteinzug abbuchen lässt, kann diesen Monat erleichtert aufatmen. Der Einzug wird für diesen Monat ausgesetzt.

Wer die Zahlung hingegen selbst vornimmt, braucht sie für den Dezember nicht leisten. In der Jahresabrechnung wird der Monat dann verrechnet, so dass niemand Angst haben muss, Geld zu verlieren. Von der Hilfe profitieren können auch Einrichtungen und Unternehmen, deren Jahresverbrauch nicht höher ist als 1.500.000 Kilowattstunden.

Düsseldorf: Soforthilfe bis zum 14. Dezember klären

Zudem sollen gezielt auch Einrichtungen von der Soforthilfe profitieren, die sich um Pflege oder Rehabilitation kümmern, ebenso Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier soll die Entlastung einen Zwölftel des Durchschnittswerts der Monate November 2021 bis Oktober 2022 betragen. Allerdings tragen die Unternehmen selbst Sorge, dem Gaslieferanten in Textform darzulegen, warum sie Anspruch auf die Hilfe haben. Wegen der anstehenden Feiertage wird allerdings darauf hingewiesen, diese Fragen bis zum 14. Dezember zu klären.

So sehen die Maßnahmen im Überblick aus:

  • Abschlag per Einzugsermächtigung – Abschlag wird vom Anbieter automatisch ausgesetzt
  • Abschlag wird überwiesen – Zahlung kann ausgesetzt werden, im Januar müssen Zahlungen aber wieder erfolgen!
  • Abschlag für Dezember 2022 bereits gezahlt – wird mit der nächsten Jahresrechnung automatisch verrechnet
  • Abschlag als Teil der Nebenkosten – Soforthilfe greift später, Entlastung wird mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 verrechnet

Allerdings können die Maßnahmen von Anbieter zu Anbieter variieren.