Leitlinien im Karneval: Höchstgewicht und Handyverbot für Reiter

Zur Session 2022 sollten erstmals NRW-weit die neuen Leitlinien für Pferde im Karneval gelten. Corona und der Kriegsausbruch in der Ukraine kamen dazwischen. Dieses Jahr wird es aber ernst.
Neue Leitlinien für Pferde in Karnevalszügen
Eine Karnevalistin auf einem Pferd nimmt am Kölner Rosenmontagszug teil (Symbolbild). Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Neue Leitlinien für Pferde in Karnevalszügen
Eine Karnevalistin auf einem Pferd nimmt am Kölner Rosenmontagszug teil (Symbolbild). Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Rosenmontag rückt immer näher. In diesem Jahr wird es bei diesjährigen Rosenmontagszügen in vielen Städten erstmals neue Leitlinien für Pferde im Karneval geben. Die Vorgaben waren bereits Anfang 2022 von der Landesregierung veröffentlicht worden, durch Corona und den Krieg in der Ukraine waren die meisten Umzüge aber ausgefallen.

So hatte man in Düsseldorf den Umzug auf das Frühjahr verlegt, wo er dann aber auch nicht stattfand. In Köln lief statt des Rosenmontagszugs eine spontan angesetzte Friedensdemo durch die Stadt. Dieses Jahr soll es in den rheinischen Metropolen wieder echte Umzüge geben. In Köln sind laut einem Sprecher des Festkomitees 270 Pferde angemeldet, in Düsseldorf sind es nach Angaben des Comitee Carneval rund 40.

In beiden Städten hatte man die neuen Leitlinien schon getestet, bevor sie 2022 final und NRW-weit verkündet wurden. In den Vorgaben heißt es unter anderem, dass Pferde „idealerweise am Anfang oder am Ende des Zuges“ zu positionieren seien – nicht vor oder hinter einer Musikkapelle. Länger als acht Stunden dürfen die Tiere nicht geritten werden, nach vier Stunden müssen sie eine Pause machen. Es soll auch Dopingkontrollen geben.

Für die Reiter gilt ein Alkohol-, Rauch- und Handyverbot. Sie müssen viele Reitstunden nachweisen und dürfen nicht zu schwer sein (höchstens 15 Prozent des Pferdegewichts).

Bei Verstößen muss nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums das zuständige Kreisveterinäramt einschreiten. Die Leitlinien sollen den Behörden dabei „als Vollzugshilfe zur Auslegung des Tierschutzgesetzes“ dienen, so ein Sprecher. Die Regelungen gelten auch für Umzüge bei Schützenfesten.

dpa