Pamela Reif vor Gericht – es sieht nicht gut aus für die Influencerin

Ärger für Pamela Reif? Die Influencerin steht vor Gericht und es sieht nicht gut für sie aus, es geht dabei um ihre Instagram-Aktivitäten.
Influencerin Pamela Reif
Influencerin Pamela Reif gehört zu den erfolgreichsten Social-Media-Stars Deutschlands. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Influencerin Pamela Reif gehört zu den erfolgreichsten Social-Media-Stars Deutschlands. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Weit mehr als sechs Millionen Menschen folgen ihr auf Instagram – für Influencerin Pamela Reif, die unter anderem Fitnessprodukte bewirbt, ein gutes Geschäft. Werbung und Privates muss dabei sauber getrennt sein. Das hat nun ein Gericht erneut entschieden.

Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links („Tags“) zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Mittwoch.

Damit bestätigt es ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte zuvor in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 24-Jährige erwirkt.

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Es sei dabei nicht darum gegangen, ob sämtliche Posts der Influencerin gekennzeichnet werden müssen, betonte OLG-Richter Andreas Voß in seiner Urteilsbegründung. Eine Kennzeichnung sei aber da erforderlich, wo in den Insta-Beiträgen sogenannte „Tap Tags“ verwendet werden, die zu Herstellern oder Anbietern bestimmter Produkte wie Kleidung oder Kosmetika führen. „Tap Tags“ sind Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die man anklicken kann und die dann zu den Unternehmen führen.

Die Karlsruherin Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Inzwischen folgen ihr 6,4 Millionen Menschen. In der Vorinstanz hatte sie argumentiert, dass sie zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts trenne.

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Die Links seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen. Das sah nun auch das OLG anders und wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil des BGH zum Thema.

Allerdings geht es bei Pamela Reif und ihrer Instagram-Präsenz natürlich längst nicht nur um Werbung. Sie zeigt uns und insbesondere ihren mehreren Millionen Followern auch gerne mal die schönen Seiten des Lebens – hier schickt sie unter anderem Urlaubsgrüße, die die Fans durchdrehen lassen.

dpa