Bushido im Clan-Prozess als Zeuge vor Gericht: „Wollte unbedingt dazugehören“

Wann wird Bushido im Berliner Clan-Prozess befragt? Auch zu Beginn des dritten Tages blieb das bis zum Mittag noch offen.
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Foto: ---/dpa Pool/dpa
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Im Prozess gegen einen Berliner Clanchef und drei seiner Brüder hat Bushido am Mittwoch als Zeuge erstmals ausgesagt. Der Rapper schilderte seine musikalische Karriere.

Die ersten Kassetten habe er in seinem Kinderzimmer in den 90er Jahren aufgenommen, seine Mutter habe für die technische Ausstattung einen Kredit aufgenommen, sagte der 41-Jährige. Als er dann Jahre später in einem Monat bis zu 1000 Kassetten verkauft habe, habe er sich „unfassbar reich“ gefühlt.

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„Ich wollte unbedingt dazugehören“, sagte der gelernte Maler und Lackierer. Einen großen Teil des Geldes habe er damals seiner Mutter gegeben. Voraussichtlich wird die Befragung von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, mehrere Prozesstage umfassen.

Im schwarzen Shirt wurde der Rapper, umringt von Personenschützern mit Sturmhauben, in den Gerichtssaal gebracht. Er ist in dem Verfahren um versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue das mutmaßliche Opfer und auch Nebenkläger.

Bushido und der 44-jährige Arafat A.-Ch., Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie, waren über Jahre hinweg Partner im Musikgeschäft. Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst habe. Arafat A.-Ch. habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.

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Der Rapper sei im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Der Clanchef habe mit Stuhl und Wasserflasche nach dem Rapper geworfen, so die Anklage. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Nur der 39-Jährige sitzt in U-Haft. Um die früheren Beziehungen von Bushido und dem angeklagten Arafat A.-Ch ging es zunächst allerdings nicht.

dpa