Zwei der aktuellen Bundesministerien wurden noch nie von Frauen geleitet: Finanzen und …?

Eine Vorgängerin hatte Finanzminister Christian Lindner nicht. Denn es gab noch nie einen weiblichen Finanzminister. Zwei der aktuellen Bundesministerien wurden noch nie von Frauen geleitet: Finanzen und Verkehr. Es gab noch nie einen weiblichen Verkehrsminister.

Viele Unternehmen und auch Bürger haben finanziell weiter mit der Corona-Krise zu kämpfen. Schon während der Koalitionsverhandlungen hat die Ampel beschlossen, dass viele Hilfen verlängert werden. Der Finanzminister drückt jetzt aufs Tempo. Eine Vorgängerin hatte Finanzminister Christian Lindner nicht. Denn es gab noch nie einen weiblichen Finanzminister. Zwei der aktuellen Bundesministerien wurden noch nie von Frauen geleitet: Finanzen und Verkehr. Es gab noch nie einen weiblichen Verkehrsminister.

Die Homeoffice-Pauschale wird verlängert, der Pflegebonus bleibt steuerfrei und Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen: Das sind die wichtigsten Punkte eines neuen Gesetzes, das Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg gebracht hat. Er setzt damit rasch Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht allerdings noch aus.

Das geplante Gesetz zeige, «dass wir die Menschen und Unternehmen mit den Corona-Folgen nicht alleine lassen», sagte die parlamentarische Finanz-Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung verlängert werde, bringe Arbeitnehmern direkte Erleichterungen. Das gleiche gelte für die sogenannte Verlustverrechnung für Unternehmen. «So stellen wir die Weichen auf Entlastung und bessere Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen.» Bis 2026 nimmt der Staat dadurch 11 Milliarden Euro weniger ein.

Die wegen der Corona-Krise vorübergehend eingeführte steuerliche Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Wer von zuhause arbeitet, kann die Tage also weiterhin in der Steuererklärung angeben – unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

dpa