Worum ging es in § 6 des BGB, der 1992 aus dem Gesetzbuch ersatzlos gestrichen wurde?

Worum ging es in § 6 des BGB, der 1992 aus dem Gesetzbuch ersatzlos gestrichen wurde? Entmündigung.

Worum ging es in § 6 des BGB, der 1992 aus dem Gesetzbuch ersatzlos gestrichen wurde? Entmündigung.

Bei der Entmündigung handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, bei dem die betroffene Person seine Geschäftsfähigkeit verliert und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Der Begriff ist seit 1992 durch den Rechtsakt „gesetzliche Betreuung“ ersetzt worden.