Wie heißt das 2020 neu in die StVO aufgenommene „Zeichen 342“, das eine Wartepflicht an Rechts-vor-links-Kreuzungen hervorhebt?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es seit 2020 das "Zeichen 342" mit tierischem Bezug. Um den Zebrastreifen handelt es sich nicht. Auch Warzenschweinwarzen und Katzenkrallen haben damit nichts zu tun, es geht um die Haifischzähne.
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Foto: Ole Spata/dpa
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Verkehrssünder müssen seit heute höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach langem politischen Streit ist am Dienstag der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro statt wie bisher 35. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten.

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen bleiben Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert. 2020 wurde das „Zeichen 342“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt, es heißt „Haifischzähne“ und hebt eine
eine Wartepflicht an Rechts-vor-links-Kreuzungen vor. Die Bezeichnung „Haifischzähne“ liegt an der Darstellung, der Zebrastreifen steht für etwas anderes und Warzenschweinwarzen bzw. Katzenkrallen gibt es im StVo-Kontext nicht.

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Verkehrsministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.

Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren, die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat stimmte den Verschärfungen im Oktober einstimmig zu.

dpa