Wer beim zuständigen Bundesland eine sogenannte Aufstiegserlaubnis beantragt, möchte womöglich …?

Wer beim zuständigen Bundesland eine sogenannte Aufstiegserlaubnis beantragt, möchte womöglich eine Drohne fliegen lassen.

Drohnenflüge über Gefängnissen machen den Justizministerien in Deutschland Sorgen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden 2021 zehn und damit doppelt so viele Drohnen gesichtet wie im Vorjahr, wie das Justizministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will die Hersteller dazu verpflichten, die Geräte mit einer sogenannten harten Geo-Fencing-Funktion auszurüsten. Durch diese Software werden Drohnen daran gehindert, in gesperrten Luftraum zu fliegen. Auch hier sind Drohnen gefragt: Wer beim zuständigen Bundesland eine sogenannte Aufstiegserlaubnis beantragt, möchte womöglich eine Drohne fliegen lassen.

Befürchtet wird, dass mit den Drohnen Drogen, Waffen, Mobiltelefone oder andere verbotene Gegenstände in die Gefängnisse gelangen können. Die Justizminister der Länder hatten sich Mitte November in Berlin darauf verständigt, die Bundesregierung zu bitten, sich für eine EU-weite Lösung des Problems einzusetzen.

In Niedersachsen zählten die Justizvollzugsanstalten bis Mitte November neun An- oder Überflüge, wie das Justizministerium mitteilte. Im Jahr zuvor waren es mit acht Sichtungen ähnlich viele.

Hessen will künftig Drohnen über Gefängnissen besser aufspüren. Geplant ist ein Pilotprojekt „Drohnendetektion“, wie ein Sprecher des Justizministeriums mitteilte. In Hessen habe es zwar nur vereinzelt den Verdacht gegeben, dass eine Drohne ein Gefängnis überflogen hat. „Dennoch geht von Drohnen zumindest abstrakt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten aus.“

In diesem Jahr wurde in Bayern bis Ende November nur eine einzige Drohne über Justizvollzugsanstalten gesichtet. Im Vorjahreszeitraum waren es 13 gesichtete Drohnen über oder nahe Gefängnissen.

dpa