Welcher auch für Privatleute bisweilen erforderliche Nachweis kann in Theorie und Praxis umfassenden Lehrgängen erworben werden?

Dass man ohne einen Führerschein nicht mit dem Auto auf die Straße darf, ist klar – allerdings braucht man auch für anderes einen erforderlichen Nachweis inklusive Lehrgängen in Theorie und Praxis. Dazu zählt auch der Motorsägenschein.
Motorsäge
Foto: Tobias Hase/dpa
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Durch seine reflektierende Schutzkleidung ist Max Stahl bei der Arbeit schon von weitem zu sehen. Das ist auch gut so, denn der 17-Jährige ist angehender Straßenwärter. Seine Ausbildung absolviert er bei der Autobahnmeisterei Lüdenscheid.

Stahl geht oder fährt mit Kollegen Strecken ab und kontrolliert den Zustand der Fahrbahnen, Parkplätze und Gehwege. Straßenwärter beheben Schäden, übernehmen im Winter den Räum- und Streudienst und beaufsichtigen Baustellen. Nach einem Crash sichern sie die Unfallstelle ab. Solche Situationen können lebensgefährlich sein. „Angst habe ich nicht, aber Respekt vor jeder einzelnen Aufgabe in meinem Berufsalltag“, sagt Stahl.

Allerdings braucht man nicht nur auf der Straße für das Autofahren etwas wie einen Führerschein. Einen erforderlichen Nachweis inklusive Lehrgängen in Theorie und Praxis gibt es auch beim Motorsägenschein.

Ein bestimmter Schulabschluss ist für die Ausbildung zum Straßenwärter nicht vorgegeben. Betriebe stellen laut der Bundesagentur für Arbeit jedoch überwiegend Bewerber mit einem mittleren Schulabschluss ein.

In der Berufsschule lernen die Azubis etwa, wie Straßenwärter Bauwerke instandhalten, Schlaglöcher in Betonfahrbahnen ausbessern und was bei der Pflege von Grünanlagen zu beachten ist. In 22 Wochen überbetrieblicher Ausbildung erwerben sie zum Beispiel den Führerschein Klasse C/CE, den Motorsägenschein, den Radladerschein und vieles mehr.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist unterschiedlich und hängt vom Arbeitgeber ab. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW zahlt je nach Ausbildungsjahr zwischen 986 und 1090 Euro im Monat. Im öffentlichen Dienst, etwa bei kommunalen Arbeitgebern, beträgt der monatliche Bruttoverdienst nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 1018 Euro im ersten und 1114 Euro im dritten Lehrjahr. Das Einstiegsgehalt einer ausgebildeten Fachkraft liegt dem Landesbetrieb zufolge bei knapp 2400 Euro.

Wer beruflich weiterkommen will, kann sich etwa zum Straßenwärtermeister fortbilden. Stahl macht sich über eine spätere Karriere noch keine Gedanken. Er möchte erstmal seine Ausbildung erfolgreich zu Ende bringen.

dpa