Seit dem 13. Oktober 2017 gelten Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sondern werden nach dem Strafgesetzbuch als „nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ und somit als Straftat geahndet.
Und im ersten Monat nach der Gesetzesänderung, also bis zum 12. November 2017, beschlagnahmte die Berliner Polizei sieben Autos nach illegalen Autorennen. Das teilte die Behörde damals auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Zur Beweissicherung und Vorbeugung weiterer Straftaten dürfen die Autos seither nach illegalen Rennen beschlagnahmt werden. Was anschließend mit den Autos geschieht, entscheidet laut Polizei ein Gericht. Bestätigt es die Entziehung des Autos, geht es in den Besitz des Staates über und wird je nach Zeitwert verschrottet oder versteigert.
dpa