Was ist seit 1952 offizieller Bestandteil der nationalen Gesundheitsbehörden in Deutschland?

In der deutschen Verwaltung gibt es Behörden, von denen die meisten wohl noch nicht gehört haben – eine davon gibt es seit 1952.
Foto: Jaroslav Moravcik / Shutterstock.com (Symbolbild)
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Zehntausende Drogenkranke profitieren von einer Ersatztherapie mit Medikamenten. Aber immer weniger Mediziner sind bereit, diese Patienten zu betreuen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), appelliert jetzt an die Ärzteschaft: „Substituieren Sie, denn das kann Leben retten!“

Zuständig für diese Belange ist die Bundesopiumstelle, die seit 1952 offizieller Bestandteil der nationalen Gesundheitsbehörden in Deutschland ist. „Substitutionstherapie“ nennt man die Behandlung von Abhängigen, bei denen illegale Drogen durch Medikamente wie Methadon ersetzt („substituiert“) werden.

Ziel ist, von den Drogen loszukommen und auf dem Weg dahin die gesundheitliche und soziale Situation des Patienten zu verbessern. Aber das gelingt immer seltener. „Es wird zunehmend schwerer, Ärzte für die Substitution zu finden“, sagt Oliver Müller-Maar, Experte für Substitution im Frankfurter Drogenreferat.

Über die Gründe könne man nur spekulieren: In normalen Arztpraxen seien Drogenabhängige. Eine der elf Frankfurter Spezialambulanzen hat bereits dicht gemacht, weitere könnten folgen, weil sie kein Personal finden, wenn ein Arzt pensioniert wird. „Die sind regelrecht verzweifelt“, sagte Müller-Maar. Die Zahl der Patienten ist in der Stadt seit Jahren relativ konstant, sie pendelt zwischen 1500 und 1700.

Bundesweit sieht es nicht besser aus. Die Zahl der Patienten, die substituiert werden, ist in Deutschland seit rund zehn Jahren weitgehend konstant. Wie aus dem aktuellen Bericht zum Substitutionsregister der Bundesopiumstelle hervorgeht, nahmen 2018 bundesweit 79.400 Patienten an einer Drogenersatztherapie teil.

Mancherorts müssten Patienten schon heute weite Wege zur Praxis oder Ambulanz fahren, heißt es in einem „Thesenpapier“ der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin. In mehreren Regionen gebe es bereits „weiße Flecken in der Substitutionslandschaft“. Nach Schätzung verschiedener Kassenärztlicher Vereinigungen „könnte Anfang der 2020er Jahre ein Drittel der jetzt Substituierten ohne ärztliche Behandlung dastehen“.

Ende 2017 waren die Regeln für die Ersatztherapie geändert worden. Dank einer neuen Richtlinie dürfen Ärzte seither Ersatzstoffe für bis zu 30 Tage zur Einnahme zu Hause verschreiben. Zuvor war das nur für maximal sieben Tage möglich.

dpa