Was ist in der Straßenverkehrsordnung kein Thema?

Die Promillegrenze für Teilnehmer am Straßenverkehr ist im Straßenverkehrsgesetzt geregelt – und nicht in der Straßenverkehrsordnung.
Auto fahren Alkohol
Foto: Shutterstock/e-Kis
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Nach einer feucht-fröhlichen Nacht sollten sich Autofahrer morgens nicht ans Steuer setzen. Denn wer etwa um 4 Uhr nachts noch 1,6 Promille im Blut hat, muss mindestens 11 bis 16 Stunden warten, bis sich der Restalkohol abgebaut hat. Daran erinnert die Prüforganisation Dekra.

Ab 0,5 Promille sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Doch bereits ab 0,3 Promille kann der Führerschein in Gefahr sein, wenn Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

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Geregelt ist das im Straßenverkehrsgesetz und nicht, wie ebenfalls vermutet werden könnte, in der Straßenverkehrsordnung.

dpa