Was hat gleich drei Duden-Einträge: als Substantiv, als Vor- und als Nachname?

Im Duden gibt es jedes Jahr viele Veränderungen. Man findet dort einige Kuriositäten. Dazu zählt auch, dass Dietrich gleich drei Duden-Einträge hat – als Substantiv, als Vorname und als Nachname.
Duden 28. Auflage 12. August 2020
Der Duden wird in ein Bücherregal geschoben. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Der Duden wird in ein Bücherregal geschoben. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

„Fräulein, bitte zahlen!“ Die Anrede ist seit fast 50 Jahren offiziell aus dem Amtsdeutsch verbannt. Über den Begriff wurde viel diskutiert. Heute würde man sagen: Es war eine Genderdebatte. Hans-Dietrich Genscher spielte darin eine Rolle. Dietrich hat übrigens drei Duden-Eintäge – als Substantiv, als Vorname und als Nachname.

Wörter können wie ein Schwarz-Weiß-Film sein, so retro sind sie. „Fräulein“, das klingt nach Bleistiftrock und Dutt-Frisur. Früher war es üblich, im Restaurant „Fräulein, bitte zahlen!“ zu sagen. Oder, aus der Schule kommend, über die Lehrerin zu klagen: „Das Fräulein hat uns eine Strafarbeit aufgegeben“. Wer solche Sätze noch aus dem Alltag kennt, ist im weit vorgerückten Lesebrillen-Alter.

Es ging damals um eine heute kaum nachvollziehbare Frage: Dürfen erwachsene Frauen ohne Trauschein offiziell eine „Frau“ sein? Bis das ging, war es ein langer Weg. In einer Sitzung des Bundestages von 1954 stellte die Frauenrechtlerin Marie-Elisabeth Lüders fest: „Die Angelegenheit steht seit etwa hundert Jahren in der Öffentlichkeit auf der Tagesordnung.“ Dazu ist im Protokoll „Heiterkeit und Beifall“ notiert.

Es ist ein Stück Sprach- und Emanzipationsgeschichte. Das „Fräulein“ stand früher für eine Frau, die nicht verheiratet ist, der Begriff kommt vom mittelhochdeutschen „Vrouwelin“. Zu Goethes Zeiten war das „Fräulein“ noch höheren Ständen vorbehalten. Im Kaiserreich und teils auch später durften Lehrerinnen nicht verheiratet sein. Es gab das sogenannte Lehrerinnenzölibat. Deswegen stand vor der Tafel oft ein „Fräulein“.

Mit der Hochzeit war es für Frauen oft ganz selbstverständlich mit dem Beruf vorbei. Erst seit 1977 brauchen Frauen in der Bundesrepublik nicht mehr die Genehmigung ihres Mannes, wenn sie arbeiten wollen.

Mitte der 50er Jahre notierten die Bonner Journalisten, dass ein „Fräulein“ sich nun auch „Frau“ nennen darf. Am 16. Januar 1972 stellte der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) in einem Runderlass klar, dass Männer und Frauen in der Anrede nicht unterschiedlich behandelt werden sollten.

dpa