Was darf in Russland nur noch unter diesem Namen verkauft werden, wenn es aus Russland stammt?

Ein Land mit eigenen Gesetzen und Geboten: Champagner darf in Russland nur noch unter diesem Namen verkauft werden, wenn es aus Russland stammt. Dieses Gebot trifft darüber hinaus auch nicht auf Emmentaler-Käse, Whisky oder Spaghetti zu.
Champagner Flaschen
Foto: Andreas Prott/Shutterstock.com (Symbolfoto)
Foto: Andreas Prott/Shutterstock.com (Symbolfoto)

Im Schaumwein-Streit mit Russland hat Frankreichs Champagner-Branche einem Bericht zufolge eingelenkt. Der Wirtschaftsverband CIVC will vom 15. September an wieder Champagner-Ausfuhren nach Russland erlauben, wie das Branchenmagazin „Terre de vins“ unter Berufung auf eine «sichere Quelle» berichtete. Der Verband war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Champagner darf in Russland nur noch unter diesem Namen verkauft werden, wenn es aus Russland stammt. Da gibt es also keinen Bezug zu Frankreich oder der Champagner. Dieses Gebot trifft darüber hinaus auch nicht auf Emmentaler-Käse, Whisky oder Spaghetti zu.

Aus Protest gegen ein neues russisches Gesetz hatte der Verband im Juli die Champagner-Produzenten aufgefordert, ihre Tropfen vorerst nicht mehr nach Russland zu verkaufen. Das Gesetz legt fest, dass die kyrillisch geschriebene Bezeichnung „Schampanskoje“ („Champagner“) russischem Sekt vorbehalten ist. Ausländische Produkte dürfen hingegen nur noch als «Schaumwein» verkauft werden. Laut Wirtschaftsverband kann die unübersetzte Originalbezeichnung „Champagne“ in lateinischer Schrift aber weiter benutzt werden.

Zwar sind dem Bericht von „Terre de vins“ zufolge mehrere Schreiben der französischen Regierung nach Moskau bislang ohne konkrete Folgen geblieben. Der Verband sehe dennoch ein gestiegenes Bewusstsein für das Thema geschützter Herkunftsangaben in Russland und Frankreich. Außerdem stehe das wichtige Festtagsgeschäft vor der Tür. Auch die EU-Kommission hatte sich in dem Streit um die Rechte der Champagner-Produzenten besorgt gezeigt.

dpa