Unter welcher offiziellen Bezeichnung wird das Gefahrenzeichen 123 in der StVO geführt?

Die Straßenverkehrsordnung wird von vielen Menschen mit Problemen in Verbindung gebracht, darum geht es beim Gefahrenzeichen 123.
Foto: Shuitterstock/OFC Pictures
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Weist ein zusätzliches Verkehrszeichen an einer beschilderten Gefahrenstelle ein Tempolimit aus, kann dies danach automatisch aufgehoben sein. Eine explizite Aufhebung ist nicht nötig. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf deuten, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Das Gefahrenzeichen 123 in der StVO steht für eine Arbeitsstelle.

Im konkreten Fall standen vor einer Kurve sowohl das Schild für ein Tempolimit von 80 km/h sowie das Gefahrenzeichen „Rechtskurve“. Ein Autofahrer fuhr durch die Kurve und geriet danach mit 32 km/h zu viel in einen Blitzer.

Gegen das Bußgeld wehrte er sich. Das Gericht gab ihm Recht. Denn ein solches Tempolimit ende nach der entsprechenden Gefahrenstelle automatisch. Da der Fahrer auf der geraden Straße geblitzt wurde, könne das eine Geldbuße nicht rechtfertigen.

dpa