In § 37 der StVO heißt es: „Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie …“?

In § 37 der StVO heißt es: "Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen". Die Devise ist also, sich nicht allzu viel Zeit zu lassen.

„Das war doch noch gelb“, zählt zu den beliebtesten Autofahrer-Ausreden, nachdem sie noch schnell über die Ampelkreuzung gefahren sind. Doch ab wann besteht der Tatbestand einer Rotlichtfahrt und welche Konsequenzen hat das?

„Der Sinn einer Wechsellichtzeichenanlage, wie die Ampel im StVO-Deutsch genannt wird, liegt klar auf der Hand“, erläutert Unfallexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. „Sie regelt den Verkehr an Kreuzungen, Einmündungen oder an Markierungen für den Fußgängerverkehr. Wer Grün hat, für den ist der Verkehr freigegeben.“ Auch klar geregelt ist das Verhalten für Fußgänger, wenn es ums Überqueren von Ampeln geht. Denn eine Gelbe Fußgängerampel gibt es so gut wie gar nicht in Deutschland, eine Ausnahme ist da Düsseldorf.

Demnach: In § 37 der StVO heißt es: „Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen“. Die Devise bei Paragraph 37 der Straßenverkehrsordnung ist also, sich nicht allzu viel Zeit zu lassen. Dennoch muss man aber nicht einfach mittendrin umkehren, das wäre auch gefährlich.

Ein Irrglaube ist die Argumentation einiger Autofahrer, dass man bei Gelb noch fahren darf und das Fahren bei Rot erst nach einer Sekunde Rotphase geahndet wird. Bereits bei Gelblicht müssen Verkehrsteilnehmer auf das nächstfolgende Zeichen warten – und zwar vor der Kreuzung. „Selbst der Gelblichtverstoß kann bereits zu einem Bußgeld von zehn Euro führen, nämlich genau dann, wenn ein gefahrloses Anhalten noch möglich gewesen wäre“, so Leser.

Sehr viel teurer. weil extrem gefährlich, wird es beim Missachten des Rotlichts. „Hier sieht der Bußgeldkatalog sehr hohe Strafen vor und das zu Recht. Denn Rot ordnet den Halt vor der Kreuzung an“, so Leser. „Wer dagegen verstößt, riskiert schlimme Unfälle und wird völlig zu Recht hart bestraft.“

dpa