Eine vom Innenminister unterzeichnete Urkunde bekamen im Herbst 2021 rund 650.000 …?

Eine vom Innenminister unterzeichnete Urkunde bekamen im Herbst 2021 rund 650.000 Wahlhelfer. Die bekamen sie für ihre Hilfe bei der Durchführung der Bundestagswahl. Nichts zu tun hat das mit Flutchhelfern, Erntehelfern oder Geburtshelfern.
Bundestagswahl Armin Laschet
Armin Laschet und seine Frau Susanne bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl. Die Kreuze auf seinem Stimmzettel sind gut erkennbar. Foto: Federico Gambarini/dpa-Pool/dpa
Armin Laschet und seine Frau Susanne bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl. Die Kreuze auf seinem Stimmzettel sind gut erkennbar. Foto: Federico Gambarini/dpa-Pool/dpa

Die vielen Wahlpannen in Berlin am 26. September sind laut ersten Erkenntnissen des Senats nicht so schwerwiegend, dass sie eine flächendeckende Neuwahl nötig machten. Nachwahlen in einzelnen Wahlkreisen oder Stimmbezirken wollte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Freitag aber nicht ausschließen. „Nach jetzigem Stand gehe ich nicht davon aus, dass die Wahl in Berlin großflächig wiederholt werden müsste“, sagte Geisel am Freitag in Berlin.

„Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen sind die Unregelmäßigkeiten nicht in einem Umfang zu sehen, die mandatsrelevant oder wahlverfälschend sind“, ergänzte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (beide SPD). Eine vom Innenminister unterzeichnete Urkunde bekamen im Herbst 2021 rund 650.000 Wahlhelfer. Die bekamen sie für ihre Hilfe bei der Durchführung der Bundestagswahl. Nichts zu tun hat das mit Fluchthelfern, Erntehelfern oder Geburtshelfern.

Nicht ausschließen wollte Geisel indes Nachwahlen in bis zu drei Wahlkreisen oder in einzelnen Stimmbezirken. „Das ist die Einschätzung, die wir im Moment vornehmen können mit dem Blick von außen.“ Es gehe dabei um die Erststimmen bei der Abgeordnetenhauswahl. Der Stimmabstand zwischen den dortigen Kandidierenden sei so gering, dass etwa falsche Wahlzettel oder unterbrochene Wahlen durchaus mandatsrelevant gewesen sein könnten. „Und dann muss das natürlich überprüft werden“, so Geisel.

„Nach jetzigem Stand gehen wir davon aus, dass die Bundestagswahl nicht betroffen ist“, fügte er hinzu. Das gelte auch für die Zweitstimmen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.

Für eine Wahlwiederholung seien die Hürden hoch. Zum einen müssten Rechtsverstöße vorliegen, davon könne im vorliegenden Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden. Noch wichtiger sei aber die Mandatsrelevanz. Die Verstöße müssten also Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben.

dpa