Bei KNOBLOCH, HEIBI und BURG-WÄCHTER handelt es sich sozusagen um …?

Briefkasten-Firmen, Geld-Wäschereien, Steuer-Oasen und Finanz-Schlupflöcher – über sie wurde viel gesprochen. Es gibt aber auch Briefkasten-Firmen wie Knobloch, Heibi und Burg-Wächter, die einfach nur Briefkästen herstellen.

Eine Briefkastenfirma ist per se nicht illegal. Entscheidend ist, mit welchem Antrieb Geld in Steueroasen geparkt wird. Wer dem heimischen Finanzamt damit Vermögen verschweigt, oder Geld aus kriminellen Geschäften wäscht, macht sich strafbar. Aber auch das können Briefkasten-Firmen sein: Bei KNOBLOCH, HEIBI und BURG-WÄCHTER handelt es sich sozusagen um Briefkasten-Firmen. Die Unternehmen stellen Briefkästen her. Dabei geht es nicht um illegale Geschäfte. Briefkasten-Firmen können aber auch mit Geld-Wäschereien, Steuer-Oasen und Finanz-Schlupflöcher.

Solche Firmen existieren nur auf dem Papier. Am Sitz der Gesellschaft gibt es in der Regel keine Geschäftsräume und kein Personal, sondern – wie der Name schon sagt – nur einen Briefkasten oder ein Postfach. Eine Briefkastenfirma betreibt üblicherweise kein aktives wirtschaftliches Geschäft, es gibt nur eine Bankverbindung. Pro forma wird oft ein Geschäftsführer benannt, dessen Aufgabe aber nur darin besteht, einmal im Jahr pünktlich die Registergebühr zu zahlen.

Eine solche Firma wird gegründet, um den realen Standort des Unternehmens und dessen Eigentümer zu verbergen. Sie kann dazu dienen, aus Imagegründen eine schicke Geschäftsadresse anzugeben. Meist ist eine Briefkastenfirma aber Teil eines verschachtelten Unternehmensnetzwerks. Geld wird oft über diverse Konten in verschiedenen Ländern überwiesen, so dass Finanzströme schwer durchschaubar sind. Häufig werden solche Briefkastenfirmen mit Hilfe von Anwälten oder Dienstleistern in Ländern mit extrem niedrigen Steuern gegründet. Denn für eine Briefkastenfirma gilt das Steuerrecht des Landes, in dem sie angemeldet ist. So entstehen Offshore-Firmen in Steueroasen wie Panama, auf den britischen Jungferninseln oder den Kaimaninseln in der Karibik.

Prinzipiell ist es nicht verboten, eine Briefkastenfirma zu gründen. Wenn zum Beispiel eine solche Gesellschaft in Luxemburg oder Irland gegründet wird, um Steuern zu sparen und das gegenüber den Finanzbehörden auch transparent gemacht wird, ist das rechtlich nach Ansicht von Steuerexperten in Ordnung. Unternehmern sei es ja auch erlaubt, ihren Wohn- oder Firmensitz ins Ausland zu verlegen und dort von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Legal ist es nach Ansicht von Strafrechtlern auch, wenn ein Ehemann einen Teil seines Vermögens vor seiner Frau in einer Briefkastenfirma verbirgt. Allerdings dürfe er dieses Geld bei einer Scheidung nicht verschweigen.

dpa