Wenn er 300.000 Euro zahlt, darf Boxer Felix Sturm aus der U-Haft

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest könnte der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Profi-Boxer Felix Sturm aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
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Rechtzeitig zum Weihnachtsfest könnte der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Profi-Boxer Felix Sturm aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Landgericht Köln erließ am Mittwoch einen Haftverschonungsbeschluss.

Dieser tritt allerdings erst in Kraft, wenn Sturm 300.000 Euro Kaution hinterlegt. Das war am Mittwochabend nicht mehr möglich, soll laut seinen Verteidigern aber in den kommenden Tagen geschehen.

„Aus Sicht der Verteidigung sprechen valide Gründe für eine Haftverschonung“, sagte Andreas von Dahlen, einer der beiden Sturm-Verteidiger, am Mittwoch vor Gericht. So sei die Steuerschuld von ursprünglich angeklagten 5,8 Millionen Euro für die Jahre 2009 bis 2015 in der bislang durchgeführten Beweisaufnahme „dramatisch verringert“ worden, so van Dahlen weiter.

In einem Erörterungsgespräch im November war von 800.000 Euro bis 2,2 Millionen Euro Steuerschulden die Rede. Ferner hatte Sturm in einem persönlichen Statement während der Verhandlung Fehler in seinen Steuererklärungen eingeräumt. So habe er Betriebskosten aus Vermarktungsdienstleistungen abgesetzt, die er nicht hätte absetzten dürfen.

Neben dem Steuerstrafverfahren steht Sturm auch wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz vor Gericht. Sturm soll beim Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 die verbotene Substanz Stanozolol eingenommen haben. Da der Kampf somit regelwidrig geführt wäre, ist der Boxer auch wegen Körperverletzung zum Nachteil des Russen angeklagt.

dpa