Mehr als 800 Schüler nach Klassenfahrten auf Mallorca mit Corona infiziert

Was für eine Horror-Bilanz! Mehr als 800 Schüler und Schülerinnen aus mehreren Teilen Spaniens haben sich auf Abschlussfahrten nach Mallorca Mitte Juni mit dem Coronavirus infiziert. Es wird vermutet, dass sehr viele der betroffenen jungen Leute mit ein und derselben Fähre von Valencia nach Mallorca fuhren.
Coronavirus - Tourismus auf Mallorca
Foto: Clara Margais/dpa
Foto: Clara Margais/dpa

Mehr als 800 Schüler und Schülerinnen aus mehreren Teilen Spaniens haben sich auf Abschlussfahrten nach Mallorca Mitte Juni mit dem Coronavirus infiziert. Nach jüngsten Angaben der verschiedenen Regionalregierungen erhöhte sich die Zahl der infizierten Teenager am Sonntag um mehr als 200 auf mindestens 848.

Allein in Madrid sind mindestens 410 Jugendliche betroffen. Fälle meldeten auch das Baskenland (126), Valencia (104), Galizien (70), Katalonien (64), die Balearen (33), Murcia (20), Kastilien-La Mancha (11) und Aragonien (10).

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Es wird vermutet, dass sehr viele der betroffenen jungen Leute mit ein und derselben Fähre von Valencia nach Mallorca fuhren. Andere kamen vermutlich auf der Insel miteinander in Kontakt. Alle Schüler hätten sich mit der Alpha-Variante des Virus infiziert, die zuerst in Großbritannien entdeckt worden war, hieß es.

In den verschiedenen Regionen wurden auch Hunderte Kontaktpersonen unter Quarantäne gesetzt. Gesundheitsministerin Carolina Darias rief Jugendlichen und junge Erwachsene, von denen die meisten wegen der strikten Alterspriorisierung in Spanien noch nicht geimpft sind, zu „verantwortungsvollem Verhalten“ auf.

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Die Corona-Zahlen gehen in Spanien seit Monaten fast kontinuierlich zurück. Seit einigen Tagen stagniert aber die Zahl der landesweiten Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen zwischen 40 und 50.

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Im Zuge der relativ entspannten Corona-Lage beschloss die Regierung eine deutliche Lockerung der strengen Maskenpflicht im Freien: Seit Samstag muss der Mund- und Nasenschutz nur aufgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu haushaltsfremden Personen nicht gewahrt werden kann.

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dpa