Mallorca: Hunderte Schüler auf Klassenfahrten mit Corona infiziert

Bei Klassenfahrten auf Mallorca haben sich hunderte Schülerinnen und Schüler mit dem Coronavirus infiziert. Sie kommen aus verschiedensten Teilen Spaniens.
Mallorca El Arenal Strand
Foto: Clara Margais/dpa
Foto: Clara Margais/dpa

Hunderte Schüler und Schülerinnen aus verschiedenen Teilen Spaniens haben sich offenbar auf Abschlussfahrten Mitte Juni auf Mallorca mit dem Coronavirus infiziert. Es wird vermutet, dass praktisch alle betroffenen jungen Leute mit ein und derselben Fähre von Valencia nach Mallorca fuhren und sich vom 12. bis 18. Juni auf der Mittelmeerinsel aufhielten. Alle Schüler hätten sich mit der britischen Variante des Virus infiziert.

Allein in Madrid seien mindestens 245 Jugendliche betroffen, teilten die regionalen Behörden am Donnerstag mit. 452 Kontaktpersonen der infizierten Schüler wurden unter Quarantäne gestellt. Zuvor hatte das Baskenland von 49, die Region Valencia von 32 und Murcia von 18 Fällen berichtet.

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Es wird nach Medienberichten trotzdem befürchtet, dass die Zahl der Ansteckungen, die mit diesen Klassenfahrten zusammenhängen, in den nächsten Tagen noch zunimmt. Die spanische Gesundheitsministerin Carolina Darias rief die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen des Landes, die wegen der strikten Alterspriorisierung mehrheitlich noch nicht geimpft sind, zu „verantwortungsvollem Verhalten“ auf. Bei den 15- bis 29-Jährigen würden derzeit die höchsten Infektions-Raten verzeichnet. Man verfolge den Mallorca-Ausbruch sehr genau.

Die Corona-Zahlen gehen in Spanien seit Monaten fast kontinuierlich zurück. Zuletzt wurden landesweit 43 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen erfasst. In Urlaubsregionen wie den Balearen sowie in Valencia und den Kanaren ist die Lage mit Werten um 20 noch besser. Im Zuge der relativ entspannten Corona-Lage beschloss die Regierung am Donnerstag eine deutliche Lockerung der strengen Maskenpflicht im Freien. Ab Samstag (26. Juni) muss der Mund- und Nasenschutz nur dann aufgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu haushaltsfremden Personen nicht gewahrt werden kann.

dpa