Keine Hochrisikogebiete mehr: Einfachere Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer

Die Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer werden einfacher: Seit Mittwoch (3. März) gelten vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete.
Flugzeug Lufthansa Landung
Eine Passagiermaschine der Lufthansa vom Typ Airbus A319-100 landet auf dem Flughafen in Frankfurt. Foto: Boris Roessler/dpa
Flugzeug Lufthansa Landung
Eine Passagiermaschine der Lufthansa vom Typ Airbus A319-100 landet auf dem Flughafen in Frankfurt. Foto: Boris Roessler/dpa

Seit Mittwoch (3. März) gelten vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete. Die Corona-Regeln für Urlaubsheimkehrer nach Deutschland werden somit einfacher, weitergehende Auflagen wie Quarantänepflichten bei der Einreise entfallen, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte.

Hintergrund sind ab Donnerstag greifende Änderungen der bundesweiten Einreiseverordnung. Demnach werden nun nur noch Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen Virusvarianten mit „besorgniserregenderen Eigenschaften“ grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter zwölf statt ab sechs Jahren. Das RKI weist zudem darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten auch weiterhin kurzfristig ändern kann. Bis Mittwoch standen noch rund 60 Staaten auf der RKI-Liste der Hochrisikogebiete.

Hochrisikogebiete: Diese Regeln gelten

Generell gilt: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien. Für Familien mit Kindern bringt die neue Verordnung spezielle Erleichterungen: Kinder unter zwölf Jahren können sich bei Rückkehr nun direkt aus der Quarantäne freitesten. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt sie für diese Gebiete – allerdings nicht bei Rückkehr aus „Virusvariantengebieten“.

So können Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten – etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Laut RKI-Liste gelten vorerst aber auch keine Länder als Virusvariantengebiete.

dpa