Hartz-IV-Empfängerin macht Urlaub für 53.000 Euro, kann ihn aber nicht bezahlen

Weil sie sich einen 53.000 Euro teuren Australien-Urlaub erschwindelt haben soll, muss sich eine frühere Hartz IV-Empfängerin vor Gericht verantworten.
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Weil sie sich einen 53.000 Euro teuren Australien-Urlaub erschwindelt haben soll, muss sich eine frühere Hartz IV-Empfängerin vor dem Landgericht Frankfurt wegen Betruges verantworten.

In dem Berufungsprozess erhofft sich die 38-Jährige eine Bewährungsstrafe, die ihr im April das Amtsgericht noch versagt hatte. Damals lautete das Urteil 16 Monate Gefängnis.

Am Mittwoch sagte die Frau die Zahlung eines vom Gericht festgestellten Betrages von rund 36.000 Euro an den geschädigten Reisebüro-Inhaber zu. Sie habe mittlerweile eine neue Arbeitsstelle und deshalb mehr Geld. (AZ 3480 Js 221871/18)

Ohne über die nötigen finanziellen Mittel zu verfügen, hatte die Frau damals die dreiwöchige Australien-Reise über den Jahreswechsel 2017/18 gebucht. Durch zahlreiche zusätzliche Aktivitäten vor Ort summierte sich der Reisepreis auf rund 53.000 Euro.

Die 38-Jährige hatte dem Reisebüro angegeben, zahlungsfähig zu sein. Als jedoch kein Geld floss und die Kundin noch eine Kreuzfahrt buchen wollte, kam die Sache zur Anzeige.

Im ersten Prozess war es der Frau zum Verhängnis geworden, dass sie bereits in ihrem früheren Job wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten entlassen worden war. Sie hatte deshalb eine noch laufende Bewährungsstrafe. Am 24. September soll der Prozess fortgesetzt werden.

dpa