Neue WhatsApp-AGBs ab Samstag – was sich ändert und was passiert, wenn ihr nicht zustimmt

Für den 15. Mai hat WhatsApp angekündigt, dass die neuen AGB-Richtlinien in Kraft treten. Eigentlich sollte das ja bereits im Frühjahr geschehen, wurde aber wegen Protesten verschoben. Wir erklären euch, was sich überhaupt für User in der EU ändert und was passiert, wenn ihr diese Änderungen nicht wollt.
WhatsApp-Logo
Das WhatsApp-Logo auf einem iPhone. Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn
Das WhatsApp-Logo auf einem iPhone. Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn

WhatsApp ist kaum mehr wegzudenken für viele von uns im tagtäglichen Leben. Am 15. Mai dürften aber einige User aufhorchen, denn dann treten die neuen AGB-Richtlinien des Messenger-Dienstes in Kraft. Aber was ändert sich überhaupt? Wir erklären es euch schon einmal!

Bereits im Januar 2021 gab es Aufruhr, als WhatsApp neue Datenschutzbestimmung an seine Nutzer vermittelt wollte. Es gab viele Proteste und mindestens genauso viele (falsche) Gerüchte, was mit den AGB-Veränderungen einhergeht.

Daraufhin meldete sich Facebook-Tochter WhatsApp über Twitter – was schon kurios genug ist – und erklärte da noch einmal, dass sich alles nicht ändere. Damit sollte eben diesen Gerüchten entgegengewirkt werden:

https://twitter.com/WhatsApp/status/1348839600333049857?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1348839600333049857%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fwww.inside-digital.de%2Fnews%2Fwhatsapp-neue-datenschutzbestimmungen-facebook-meldet-sich-zu-wort

Allerdings wurde dann der ganze Prozess in den Mai verschoben. Am 15. Mai soll es dann soweit sein. Wir bereiten euch auf den „großen Tag“ (nein, so schlimm ist es nicht) vor und erklären schon einmal, was auf euch zukommt.

WhatsApp-AGB: Was ändert sich für Nutzer in der EU?

Nichts! Da sind wir schon bei der größten Kuriosität angekommen. Denn während man, wenn man sich einige Gerüchte anhört, das Gefühl bekommt, unser freies Leben werde komplett auf den Kopf gestellt, ändert sich für die WhatsApp-Nutzer in der Europäischen Union nichts.

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Das liegt an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Datenschutz in der Europäischen Union regelt. Denn bei den Veränderungen der AGB-Richtlinien geht es in erster Linie um eine Vernetzung zwischen WhatsApp und Mutterkonzern Facebook.

Diese wird aufgrund der DSGVO grundsätzlich in der EU untersagt. Darüber hinaus hatte die EU-Kommission schon den Austausch innerhalb ihres Gebietes, sprich der Länder der Europäischen Union, untersagt, als Facebook WhatsApp 2014 kaufte.

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Dass sich dadurch für EU-Nutzer nichts ändert, bestätigte auch noch einmal WhatsApp-Sprecherin Niamh Sweeney im Januar – also kurz, nachdem es die ersten Proteste gab:

https://twitter.com/NiamhSweeneyNYC/status/1347184963016339457

WhatsApp-AGB: Wird mein Account gelöscht, wenn ich nicht zustimme?

Solltet ihr euch in der EU aufhalten, habt ihr ja wie bereits angesprochen bei diesen Datenschutz-Änderungen nichts zu „befürchten“. Also spräche eigentlich nichts dagegen, dem Ganzen zuzustimmen, sobald das entsprechende Pop-Up kommt.

Es ist aber natürlich eure freie Entscheidung. Inwieweit man WhatsApp aber noch nutzen kann, wenn man den dann aktuellen Bedingungen nicht zugestimmt hat, diesbezüglich gab es einige Verwirrung. Das liegt auch daran, dass WhatsApp selbst dabei einige Male hin- und hergerudert ist.

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Wir ersparen euch die einzelnen Schritte und bringen euch lieber auf den aktuellen Stand. Nach dem 15. Mai will WhatsApp den Nutzern noch einige Wochen Bedenkzeit geben, schreibt das Unternehmen auf seiner Website.

Einen „aktiven“ Zugriff auf die eigene Chatleiste hat man in diesem Zeitraum zwar nicht, kann aber immerhin noch auf alles reagieren, was eingehend ist – sei es Anrufe, Nachrichten oder Sprachnachrichten.

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Wenn diese „Zwischenphase“ vorüber ist, bekommt der Nutzer aber keinerlei Benachrichtigungen mehr über WhatsApp. Man empfängt also auch das, was noch eingeht, nicht mehr. Gelöscht wird der WhatsApp-Account aber auch dabei nicht. Solltet ihr euch dann also entschließen, den Richtlinien zuzustimmen, könnt ihr dann wieder im vollen Umgang auf euren alten (!) WhatsApp-Account in bewährter Weise zurückgreifen.