Wenn Schleswig-Holstein am 29. April als letztes Bundesland nachzieht, gibt es in Deutschland eine flächendeckende Maskenpflicht. Nicht überall sind bei Verstößen aber Bußgelder angedacht – wir sagen euch, was ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in jedem Bundesland kostet.
Für eine Vielzahl an Bundesländern ist der 27. April das entscheidende Datum – gleich zwölf von 16 Ländern haben den letzten Montag im April als Startpunkt für die Maskenpflicht festgesetzt. Einen „Nachzügler“ gibt es: Schleswig-Holstein folgt zwei Tage später am 29. April als letztes Bundesland.
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Die Einführung der Maskenpflicht und damit auch der Umgang mit ihr und möglichen Verstößen ist aktuell Ländersache, entsprechend gibt es einige Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Wir geben euch hier einen Überblick über die verschiedenen Regelungen zur Makenpflicht in Deutschland:
Baden-Württemberg: In der ersten Woche der Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen gibt es noch kein Bußgeld, in dieser Zeit sollen sich die Bürger an die neue Regelung gewöhnen. Ab dem 4. Mai soll dann eine Bußgeld-Verordnung in Kraft getreten – wie diese gestaffelt ist, steht aktuell (Stand 27. April 2020) noch nicht fest.
Bayern: Wer in Bayern gegen die Regeln verstößt, muss schon ab dem Tag der Einführung in die Tasche greifen. Für Einzelpersonen wurde ein Bußgeld von 150 Euro festgelegt. Wenn Ladenbesitzer nicht dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend mit einem Mund- und Nasenschutz ausgestattet sind, ist eine Strafzahlung von bis zu 5000 Euro fällig.
Berlin: Eine Besonderheit gibt es in Berlin: Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern bezieht sich die Maskenpflicht in der Hauptstadt nur auf den ÖPNV, nicht aber auf das Einkaufen in Geschäften. Bei Verstößen wird es zunächst kein Bußgeld geben.
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Brandenburg: Anders als in Berlin gilt die Regelung in Brandenburg auch in Geschäften. Allerdings wurde auch dort erst einmal kein Bußgeld festgelegt.
Bremen: „Wir setzen auf die Einsichtsfähigkeit der Menschen“, sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte im Rahmen der Einführung der Maskenpflicht. Somit verhängt Bremen zunächst auch keine Bußgelder bei Verstößen.
Hamburg: Auch in Hamburg haben die Verantwortlichen angekündigt, sich erst einmal anschauen zu wollen, ob eine Bußgeldverordnung für Bürger nötig ist. Ladenbesitzer droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, wenn sie Kunden ohne Maske in ihr Geschäft lassen.
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Hessen: Wenn man in Hessen wiederholt gegen die am 27. April in Kraft tretende Maskenpflicht verstößt, droht ein Bußgeld – es wurde von der Landesregierung auf 50 Euro festgelegt.
Mecklenburg-Vorpommern: Zunächst legte die Landesregierung nur eine Maskenpflicht für den ÖPNV fest, ab dem 27. April gilt das auch für Geschäfte. Für Einzelpersonen droht bei Verstößen ein Bußgeld von 25 Euro, für Ladenbesitzer wurde hingegen keine Regelung festgelegt.
Niedersachsen: Ähnlich wie in Baden-Württemberg wird es in Niedersachsen eine einwöchige Phase geben, in der sich die Bürger – ohne Bußgelder – an das Tragen von Mund- und Nasenschutz gewöhnen sollen. Ab dem 4. Mai soll es dann ein Bußgeld geben, aber auch in diesem Fall steht die Höhe noch nicht fest.
Nordrhein-Westfalen: Einen eigenen Weg im Umgang mit Verstößen gegen die Maskenpflicht geht Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat die Verantwortung an die Ordnungsämter der Kommunen übertragen, wenn es um Bußgelder geht. Allerdings sollen die Mitarbeiter des Ordnungsamts Bürger etwa mit Bußgeldern belegen, wenn sie sich wiederholt weigern, einen Mund- und Nasenschutz aufzusetzen. Über die Höhe soll das Ordnungsamt entscheiden.
Rheinland-Pfalz: In der ersten Woche soll es in Rheinland-Pfalz nur Verwarnungen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht geben. Ein Bußgeld wurde allerdings bereits festgelegt – für Bürger liegt es bei zehn Euro. Ladenbesitzer müssen sich bei Verstößen auf eine Strafe von bis zu 250 Euro einstellen.
Saarland: Auch im Saarland setzen die Verantwortlichen zunächst auf die Einsicht der Bürger und haben erst einmal auf die Festlegung von Bußgeldern verzichtet.
Sachsen: Bereits seit dem 20. April gilt in Sachsen die Maskenpflicht, damit war das Bundesland in dieser Hinsicht Vorreiter. Bußgelder oder anderen Strafen drohen den Bürgern bei Verstößen allerdings nicht.
Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt wurde die Regelung als drittes Bundesland am 24. April in Kraft gesetzt, ein Bußgeld gibt es hier allerdings auch nicht.
Schleswig-Holstein: Damit die Bürger noch genügend Zeit haben, sich mit einem Mund- und Nasenschutz auszurüsten, tritt die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein erst am 29. April in Kraft. Damit ist Schleswig-Holstein das letzte Bundesland, auch dort gibt es allerdings keine Bußgeld-Verordnung.
Thüringen: In der Thüringer Stadt Jena wurde bundesweit die erste Maskenpflicht eingeführt, am 27. April gilt diese flächendeckend im kompletten Bundesland. Allerdings wird auch in Thüringen auf die Einsicht der Bürger gesetzt, Bußgelder wurden nicht festgesetzt.
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Wo es Bußgeld-Verordnungen in Bezug auf die Maskenpflicht gibt, können diese generell von Polizei und den Ordnungsämtern verhängt werden. Wichtig: Sicherheitspersonal von Verkehrsbetrieben oder Mitarbeiter in Geschäften haben dafür aber keine Befugnis. Allerdings gilt insbesondere in Geschäften das Hausrecht, somit kann ohne Mund- und Nasenschutz der Zutritt verweigert werden.
Anfang April hatte Jena als erste Stadt in Deutschland eine Maskenpflicht wegen des Coronavirus eingeführt. Nachdem es anfangs auch aus der Politik kritische Stimmen gab, haben sich nach und nach immer mehr Entscheidungsträger für die Einführung ausgesprochen.
Als erstes Bundesland veranlasste Sachsen am 20. April, dass die Bürger im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen. Drei Tage später zog Sachsen-Anhalt nach, am 24. April trat die Regelung auch in Thüringen in Kraft.