Einkommensteuererklärung 2019: Diese Frist gilt! Wer muss sie abgeben?

Wer seine Einkommensteuererklärung abgibt, erhält oft eine Erstattung: Im Schnitt gibt's 1007 Euro zurück. Doch wann endet die Frist?
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Foto: Christin Klose/dpa
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Wer seine Einkommensteuererklärung abgibt, kommt oft in den Genuss einer Erstattung: Durchschnittlich bekommt der deutsche Steuerzahler 1007 Euro vom Finanzamt zurück. Es kann sich also durchaus lohnen, seine Steuererklärung freiwillig abzugeben.

Für die Steuererklärung im Jahr 2019 gibt es eine klar geregelte Abgabefrist: Die ausgefüllten Formulare müssen spätestens am 31. Juli 2020 beim Finanzamt abgegeben werden, wie der Bund der Steuerzahler erklärt.

Wer diese Frist verpasst hat, hat jedoch noch eine andere Chance. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2021. Weil der letzte Februartag im Jahr 2021 jedoch auf einen Sonntag fällt, müssen die Steuererklärungen spätestens bis zum 1. März 2021 abgegeben werden.

Diese Fristen sind für diejenigen Personen wichtig, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte erzielt werden, die höher als 410 Euro sind, besteht eine solche Pflicht. Solche Einkünfte können zum Beispiel aus einer Nebentätigkeit erzielt werden.

Wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, muss die Formulare ausfüllen. Dazu gehören Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld.

Fristverlängerung ist auf Antrag möglich

Auch wer mehrere Arbeitgeber hat, muss sich mit der Steuererklärung auseinander setzen. Falls beide Ehegatten einen Lohn bezogen haben und einer der Partner mit der Steuerklasse V oder IV besteuert wurde, müssen Formulare ausgefüllt werden. Dasselbe gilt für Paare die das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) gewählt haben. Eine Steuerklärung ist ebenfalls Pflicht für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler.

Wer die Frist nicht einhält, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dies kann sich durchaus lohnen, denn für eine Verspätung kann das Amt einen Verspätungszuschlag erheben.