Das ändert sich zum 1. Juli: Rente, Samenspende, Waffe und Amalgam-Füllung

Neue Regeln für Reisende, Rentner und Spediteure: Im Juli treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft.
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Neue Regeln für Reisende, Rentner und Spediteure: Im Juli treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Auch Zahnärzte, Waffenbesitzer und Samenspender sind betroffen.

RENTE:

Rentner bekommen mehr Geld. Im Osten steigt die Rente um 3,37 Prozent, im Westen um 3,22 Prozent. Grund für die Differenz ist, dass die Renten langsam angeglichen werden sollen.

PAUSCHALREISEN:

Juristen unterteilten Reisende bislang in zwei Arten: Pauschal- und Individualreisende. Die einen buchen alle Leistungen im Paket, die anderen sämtliche Leistungen getrennt. Pauschalreisende sind deutlich besser abgesichert gegen Insolvenzen und Mängel, Individualreisende sind dafür in der Regel günstiger unterwegs.

Dank einer EU-Richtlinie haben Pauschalreisende ab Juli mehr Zeit, Mängel zu reklamieren. Aus einem Monat werden zwei Jahre. Dafür dürfen Reiseveranstalter den Preis künftig um acht statt bisher fünf Prozent erhöhen – bis 20 Tage vor der Reise. Erst wenn der Veranstalter mehr verlangt, dürfen Kunden kostenlos kündigen. Tagesreisen, die weniger als 500 Euro kosten, sowie bei Reisebüros gebuchte Ferienwohnungen gelten künftig nicht mehr als Pauschalreise und sind damit schlechter geschützt.

Außerdem wurde das Reiserecht ans Internetzeitalter angepasst. Viele Anbieter wie Buchungsportale oder Fluglinien verlinken nämlich auf Zusatzangebote wie Mietwagen. Wer seine Reise in solchen Klick-Ketten bucht, für den gibt es künftig eine dritte Kategorie: verbundene Reiseleistungen. Das heißt im Endeffekt, dass Reiseportale Reisebüros rechtlich gleichgestellt werden. Für den Kunden ändert sich wenig, die Anbieter müssen aber Zahlungen gegen Insolvenz absichern.

Ob ein Kunde eine Pauschal-, Individual- oder verbundene Reise gebucht hat, müssen ihm die Anbieter künftig mit einem einheitlichen Formular mitteilen.

SAMENSPENDE:

Durch Samenspende gezeugte Menschen können in Zukunft Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Deshalb gibt es ab dem 1. Juli ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden – allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtung nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist.

MEDIZIN: Schmerzmittel wie Aspirin oder Ibuprofen, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind, bekommen einen neuen Warnhinweis. Auf der Außenpackung muss künftig aufgedruckt werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ Dadurch sollen Nebenwirkungen wie Schlaganfälle, Magenblutungen sowie Leber- und Nierenschäden vermieden werden.

LKW-MAUT:

Künftig müssen Lkw auf allen Bundesstraßen Maut zahlen. Bislang galt die Maut nur auf Autobahnen sowie ausgewählten Bundesstraßen. Der Bund erhofft sich davon Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

AMALGAM:

Schwangere, stillende Mütter sowie Kinder unter 15 Jahren dürfen künftig – außer in absoluten Ausnahmen – vom Zahnarzt keine Füllungen aus Amalgam mehr bekommen. Der Grund: Amalgam enthält giftiges Quecksilber. Die Gesundheitsgefahr für Träger ist laut Experten aber gering.

WAFFENAMNESTIE:

Ein Jahr lang konnten Besitzer illegaler Waffen diese straffrei bei der Polizei abgeben. Diese Frist ist mit dem 1. Juli vorbei. (dpa)