Blutige Messer zu Halloween: Warnung vor echt aussehenden Waffen
Waffen gehören zu den meisten Halloween-Kostümierungen dazu, wie die Kamelle in den Karneval: Ein Scream-Kostüm ohne Plastik-Messer? Unvorstellbar? Dennoch versteht die Polizei auch an Halloween bei manchen Dingen keinen Spaß. Wer zum Kostüm eine echt aussehende Pistole mitnimmt, macht sich strafbar.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) warnt davor, an Halloween (31. Oktober) mit echt aussehenden Schusswaffen loszuziehen. Dann dürfe man sich über Ärger mit der Polizei nicht wundern. „Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten – auch nicht an Halloween. Und so ist gegen Gruselmasken, Plastikäxte und Gummidolche sicher nichts einzuwenden“, sagte Reul der Deutschen Presse-Agentur.
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„Wer aber glaubt, sich mit täuschend echt aussehenden Schusswaffen auf den Weg machen zu müssen, darf sich über Polizeikontrollen und eine Anzeige nicht wundern“, so der Minister weiter. Denn: Das Waffengesetz verbiete das Mitnehmen von sogenannten „Anscheinswaffen“. Reuls Rat: „Haben Sie Spaß, seien Sie gruselig, aber beachten Sie Recht und Gesetz.“
Gesetzgebung: Welche Waffen sind zu Halloween erlaubt?
Nach § 42a Abs. 1 Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Der Grund ist einleuchtend: Einer Bedrohung dritter Personen soll ausgeschlossen und ein Missbrauch verhindert werden. Das bekannteste Beispiel: Ein Überfall mit einer falschen Pistole. Als Strafe für das Zuwiderhandeln kann eine Geldbuße bis zu zehntausend Euro verhängt werden.
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Aber was genau ist eine „Anscheinswaffe“? Unter die Definition fallen Modellwaffen, zum Teil auch Softairwaffen und Spielzeugwaffen. Unter Modellwaffen wiederum versteht man Nachbildungen von echten Handfeuerwaffen, meist im Maßstab von 1:1 – und damit kaum vom Original zu unterscheiden.
dpa