Streik in NRW: Diese Rechte haben Fluggäste

An den größten Flughäfen in NRW kommt es am Donnerstag (1. Februar) zu Streiks, Verspätungen und Ausfällen. Werden Passagiere entschädigt, wenn ihr Flug ausfällt? Wir haben die Rechte der Fluggäste im Überblick.
Flughafen Köln/Bonn Ryanair-Flugzeug
Ein Ryanair-Flugzeug auf dem Vorfeld des Flughafen Köln/Bonn (Symbolbild). Foto: Federico Gambarini/dpa
Flughafen Köln/Bonn Ryanair-Flugzeug
Ein Ryanair-Flugzeug auf dem Vorfeld des Flughafen Köln/Bonn (Symbolbild). Foto: Federico Gambarini/dpa

Beim bundesweiten Streik an Airports des Landes müssen Fluggäste Geduld mitbringen. Die Gewerkschaft Verdi will die größten Flughäfen in NRW, Düsseldorf und Köln/Bonn, bestreiken. In Düsseldorf sollen die Protestaktionen am Donnerstag (1. Februar) beginnen und den ganzen Tag andauern. Am Airport Köln/Bonn soll der Streik in der Personal- und Warenkontrolle hingegen schon am späten Mittwochabend (31. Januar) mit Beginn der Nachtschicht starten. Die Fluggastkontrolle wird dann ab 0 Uhr bestreikt. Obwohl die Protestaktionen hauptsächlich für Donnerstag angesetzt sind, müssen Fluggäste wohl auch am Freitag (2. Februar) mit den Folgen des Streiks rechnen.

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Doch wie kommen Passagiere bei dem Streik dennoch an ihr Ziel und welche Rechte können sie geltend machen? Wir geben einen Überblick.

Streik in NRW: Was tun bei Flugausfällen?

Wenn der eigene Flug vom Warnstreik oder den Auswirkungen betroffen ist, gibt es grundsätzlich zwei Optionen: Geld zurück oder umbuchen.

Wer wegen einer ausgefallenen Verbindung auf seine Flugreise verzichtet, kann sich den vollen Preis für das Flugticket zurückerstatten lassen. Die Airline ist verpflichtet, den Betrag innerhalb einer Woche zurückzuzahlen. Das kann entweder in Form eines Reisegutscheins oder per Überweisung geschehen. Fluggäste dürfen sich dies selbst aussuchen.

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Daneben gibt es noch die sogenannte Ausgleichsleistung: Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen bekommen Geschädigte zwischen 250 und 600 Euro Schadensersatz.

Was soll ich tun, wenn ich trotz Streik in NRW fliegen möchte?

Möchte man trotz alledem mit dem Flugzeug an sein Reiseziel gelangen, hat man auch darauf Anspruch. Das kann beispielsweise mit einem von der Airline organisierten Ersatzflug geschehen. Jedoch kann es hier zu langen Wartezeiten kommen. Denn der Ersatzflug wird mit großer Wahrscheinlichkeit später gehen als die ursprünglich gebuchte Verbindung.

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Habe ich bei Streik in NRW Anspruch auf Entschädigung?

Wenn Fluggäste mit mehr als drei Stunden Verspätung an ihrem Reiseziel ankommen, haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser beträgt je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro.

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Wer zudem über zwei Stunden auf einen Kurzstreckenflug warten muss, hat in der Wartezeit Anspruch auf Verpflegung. Bei Mittelstreckenflügen gibt es diesen Anspruch nach drei und bei Langstreckenflügen nach vier Stunden. Die Fluglinien verteilen dafür in der Regel Essens- oder Getränkegutscheine. Falls das nicht geschehen sollte, kann man Belege über gekaufte Speisen und Getränke auch bei der Airline nachreichen, um sein Geld zurückzuerhalten. Die Verpflegung muss dabei allerdings in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen.

Kann der Ersatzflug erst am nächsten Tag starten, haben Fluggäste Recht auf ein Hotelzimmer sowie auf die Hin- und Rückfahrt zu ihrer Unterkunft.

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Welche Regelungen gelten während Streiks bei Pauschalreisen?

Ist der Flug nicht selbst gebucht worden, sondern Teil einer Pauschalreise, ist der Schadenanspruch leichter: Der Reiseveranstalter ist nun in der Pflicht, sich um Ersatzflüge, Verpflegung und Übernachtung zu kümmern. Passagiere haben bereits bei Verspätungen Recht auf Entschädigung. Ab Verzögerungen von fünf Stunden gibt es anteilig Geld zurück.

Wo erhalte ich Hilfe bei der Erstattung nach dem Streik?

Sollten Airlines Ansprüche nicht innerhalb von zwei Monaten ausgezahlt haben, finden Betroffene bei der Schlichtungsstelle des Bundes (SÖP) Hilfe. Die Anlaufstelle bemüht sich um außergerichtliche Einigungen.

Alternativ bietet auch die Verbraucherzentrale NRW Unterstützung bei der Wahrnehmung der Fluggastrechte an.