Ordnungsamt will Friseur in Mühlheim kontrollieren – Chefin lässt Kontrolleur nicht in Salon
In Mülheim (NRW) ist ein Kontrolleur des Ordnungsamtes bei der Überprüfung der 3G-Regel in einem Friseursalon böse auf die Nase gefallen, weil die renitente Besitzerin Birgit Kram ihn nicht in den Salon gelassen hat. Der Kontrolleur wollte überprüfen, ob auch die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – bei der Auswahl der Kunden eingehalten wird.
Zur Überraschung des Mannes forderte Frau Kram ihn auf, auch seinen Impfnachweis vorzuzeigen. Nachdem der Mitarbeiter des Ordnungsamtes nach Versicherung, er sei geimpft, dieser Bitte aber nicht nachkommen wollte, weil er dies nicht müsse, ließ die Besitzerin den Kontrolleur kurzerhand vor der Türe stehen. Auch auf die Drohung hin, die Polizei hinzu zu ziehen, blieb die Friseurin bei ihrer Haltung und ließ den Kontrolleur nicht in den Laden. „Bevor ich dem Herrn den Zutritt zu meinen Geschäftsräumen gewährte, bat ich ihn zum einen, sich auszuweisen, was er auch ohne zu zögern tat, und zum anderen bat ich ihn, mir seinen Impfstatus nachzuweisen, wozu ich im Rahmen der Corona-Regeln verpflichtet bin“, erklärte die Friseurin in der „WAZ„.
Auch wenn die Beamten am Ende nicht eingeschaltet wurden, ließ es sich der Kontrolleur aber nicht nehmen, am Ladeneingang eine Überprüfung des Impfstatus eines Kunden vorzunehmen.
„Es hätte ja auch ein Test sein können“
Frau Kram war verärgert über das Verhalten des Kontrolleurs. „Ich hätte den Herrn gerne in der Vorbildfunktion gesehen und erwartet, dass er sich unaufgefordert ausweist, mit Dienstausweis und Impfnachweis, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist.“ Das ist nämlich er Knackpunkt. Das Mülheimer Ordnungsamt hat sich wie folgt geäußert: „Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, den Impfausweis während einer behördlichen Maßnahme vorzuweisen.“
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Was aber wäre gewesen, hätte Frau Kram den Mann in den Laden gelassen, ohne seinen Impfstatus zu kontrollieren? Am Ende hätte sie im schlimmsten Fall jemanden hereingelassen, der eben nicht die vorgegebenen Regeln eingehalten hat. „Ich nehme die Regeln sehr ernst. Es hätte ja auch ein Test sein können, ob ich Leute ohne Impfnachweise in den Salon lasse.“
Nicht völlig undenkbar, dass ihr so etwas zum Verhängnis hätte werden können. Immerhin hat man beim Ordnungsamt in Mülheim ebenfalls eingesehen, dass die Regeln Verbesserungsbedarf haben. So wolle man in Zukunft „die Mitarbeitenden sensibilisieren, damit sie in Zukunft ihrer Vorbildfunktion gerecht werden“.
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