NRW: In diesen zwölf Städten und Kreisen gilt eine nächtliche Ausgangssperre

In inzwischen elf nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten gelten derzeit nächtliche Ausgangssperren. Mit Hamm wird ab Mittwochabend (21. April) eine weitere Großstadt dazukommen.
Köln Ausgangssperre
Foto: Roberto Pfeil/dpa
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In inzwischen elf nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten gelten derzeit nächtliche Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der dritten Corona-Welle. Mit Hamm wird ab Mittwochabend eine weitere Großstadt dazukommen, in der die Menschen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund draußen unterwegs sein dürfen, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage am Dienstag weiter mitteilte. Ausnahmen gelten etwa für Wege zum Arbeitsplatz oder zur Betreuung Pflegebedürftiger.

Mit Leverkusen, Wuppertal, Krefeld und Unna (alle 19. April) hatten zum Wochenanfang weitere Kommunen Ausgangssperren in der Nacht in Kraft gesetzt. Den Anfang in dieser Infektionswelle hatte der Kreis Minden-Lübbecke am 23. März gemacht. Es folgten der Kreis Siegen-Wittgenstein, der Märkische Kreis (beide 9. April), sowie Remscheid, Hagen (beide 13. April) und der Oberbergische Kreis (16. April) und am Freitag (17. April) die Millionenstadt Köln. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hatte die dort geltende Ausgangsbeschränkung von vornherein auf die Nächte des vergangenen Wochenendes befristet.

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Die betroffenen Kreise und Städte wollen mit der Maßnahme anhaltend hohe Ansteckungszahlen in den Griff bekommen und hoffen, mit Ausgangsbeschränkungen private Kontakte weiter zu unterbinden. Nach einer ganzen Reihe von Eilanträgen, etwa in Köln aber auch aus Südwestfalen, befassen sich auch Gerichte mit der Maßnahme. So bemängelten die Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg mehrfach, die Ausgangssperre sei in den Allgemeinverfügungen nicht ausreichend gut begründet. Gegen diesen Beschluss sind wiederum beim Oberverwaltungsgericht mehrere Beschwerden abhängig.

dpa