Gottesdienste und Messen in NRW-Kirchen: Das sind die Regeln für Weihnachten 2020

Normalerweise strömen die Personen gerade an Heiligabend in die Kirchen – 2020 ist aber alles anders. Das sind die Regeln an Weihnachten.
Coronavirus Kirche
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Coronavirus Kirche
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Nicht wenige Personen finden genau einmal im Jahr den Weg in die Kirche – an Weihnachten. Aber 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie und auch in Bezug auf Gottesdienste und Messen gibt es Einschränkungen – so sehen die Regeln für Weihnachten 2020 in Nordrhein-Westfalen aus.

Seit Monaten gibt es in Deutschland aufgrund von Corona Einschränkungen. In manchen Bereichen sind diese für jedermann spürbar, in Bezug auf die Gottesdienste wird der ein oder andere Gelegenheits-Kirchgänger nicht einmal einen Überblick haben, was über die vergangenen Monate erlaubt war und was nicht.

Denn es gibt sie ohne Zweifel, die Personen, die Ostern und Weihnachten mal ausgenommen nicht in die Kirche gehen. Dafür ist der Andrang gerade an Heiligabend normalerweise umso größer.

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Aber zu den vielen Dingen, die wir 2020 lernen mussten, gehören auch, dass enormer Andrang nicht gut für das Infektionsgeschehen ist, und größere Menschenmassen zu meiden sind. Entsprechend läuft es natürlich auch an Weihnachten in den Kirchen längst nicht wie in den Vorjahren.

Auch in diesem Kontext fallen Begriffe wie Mund- und Nasenschutz, maximale Teilnehmerzahlen, Inzidenzwerte oder Kontaktverfolgung – die Pandemie macht schließlich nicht vor dem Weihnachtsfest halt. Entsprechend verschaffen wir euch aber einen Überblick, wie an Weihnachten 2020 in den Gotteshäusern Nordrhein-Westfalens gefeiert werden darf.

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Das sind die Regeln in NRW-Kirchen an Weihnachten 2020

Christentum

Katholische Kirche: Auf die folgenden Regeln haben sich die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Aachen, Essen, Köln Münster und Paderborn) geeinigt, die gelten damit für katholische Kirchen im kompletten Bundesland.

Maximal dürfen 250 Personen an einem Gottesdienst in einer Kirche oder einer anderen geschlossenen Räumlichkeit teilnehmen. Allerdings ist das die maximale Zahl – je kleiner die Kirche bzw. Räumlichkeit ist, desto weniger Leute dürfen teilnehmen.

Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 500 Personen. Sollte der Inzidenzwert der Stadt, in der der Gottesdienst stattfindet, bei 200 oder höher liegen, sind ebenfalls nur 250 Personen erlaubt.

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Dabei muss der Mindestabstand von zwei Metern unabhängig davon, ob man zu einer Familie oder einem Haushalt gehört, gewahrt werden. Die Maskenpflicht gilt über die Zeit der kompletten Veranstaltung – das betrifft sowohl Zusammentreffen in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel.

Wer einen Gottesdienst besuchen will, allerdings ein ärztliches Attest hat, das die Person vom Tragen eines Mund- und Nasenschutzes befreit, muss dabei aber trotzdem ein Schutzvisier tragen.

Das Singen der Gemeinde bei Gottesdiensten ist grundsätzlich untersagt. Sollte der Inzidenzwert bei 200 oder höher liegen, darf der Gottesdienst nicht länger als 45 Minuten dauern. Der übliche Friedensgruß während eines Gottesdienstes soll ohne Körperkontakt stattfinden.

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Was noch fehlt, ist die Kontaktverfolgung: Auch bei Gottesdiensten geht es nicht ohne – entsprechend muss man sich für die Teilnahme an Gottesdiensten bei der Gemeinde im Vorhinein anmelden. Eintrittskarten werden zudem ausgegeben, um nachzuvollziehen, wie viele Personen an einem Gottesdienst teilnehmen.

Evangelische Kirche: Aus drei Elementen setzt sich die evangelische Kirche in NRW zusammen. Es gibt neben der evangelischen Kirche im Rheinland noch die in Westfalen und die Lippischen Landeskirche.

Auch sie haben sich auf einheitliche Regeln für die Gottesdienste geeinigt, die sich natürlich auf den Corona-Schutzverfügungen der Landes- und Bundesregierung stützen. Entsprechend müssen alle Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Dementsprechend gilt auch bei der evangelischen Kirche die Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen, egal ob in Kirchen oder unter freiem Himmel. Bei Gottesdiensten in Kirchen oder geschlossenen Räumen gibt es die maximale Teilnehmerzahl von 250 Personen.

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Unter freiem Himmel dürfen maximal 500 Personen teilnehmen. Allerdings gilt auch hier die Einschränkung der Inzidenzzahl von 200 oder höher – dann sind lediglich 250 Personen erlaubt bzw. es muss die Zahl der Teilnehmer um 30 Prozent reduziert werden.

Sollte der Inzidenzwert über 200 liegen, darf auch in evangelischen Kirchen ein Gottesdienst nicht länger als 45 Minuten dauern. Grundsätzlich müssen Ein- und Ausgänge aber immer getrennt sein.

Einen Unterschied gibt es zur katholischen Kirche aber, was das Singen betrifft. Während bei der evangelischen Kirche Gemeindegesänge in geschlossenen Räumen auch verboten sind, darf draußen mit Mindestabstand (zwei Meter) und Mund- und Nasenschutz gesungen werden. Chöre dürfen, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden, ebenfalls singen.

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Ähnlich sieht es bei Krippenspielen aus, die stattfinden dürfen, wenn alle Corona-Schutzbedingungen eingehalten werden dürfen. Auch hier muss die Kontaktverfolgung durch Listen und Eintrittskarten aber garantiert sein.

Einige Städte wie Hamm und Dortmund haben angekündigt, dass es allerdings keine Präsenzgottesdienste über Weihnachten geben wird. Entsprechend solltet ihr noch einmal auf den Seiten eurer Gemeinde schauen, ob man überhaupt in Kirche gehen kann.

Auch in anderen Gotteshäusern wie Moscheen und Synagogen muss man sich natürlich an die aktuell geltenden Corona-Schutzbedingungen halten. Dabei sind entsprechend Regelungen wie Mindestabstand und Mund- und Nasenschutz ebenfalls unumstößlich.

Wie wichtig die Einhaltung von allen Hygienegeboten ist, haben in der Vergangenheit immer wieder Gottesdienste gezeigt. Unter anderem gab es einen Gottesdienst im Kreis Lippe, bei dem anschließend 65 von 165 Teilnehmern positiv auf Corona getestet wurden.