Das Land NRW hat kurz vor dem Start der Karnevalssession am 11.11. die Coronaschutz-Verordnung verändert und erlaubt nun unter anderem ausdrücklich Schunkeln ohne Maske.
In der seit Mittwoch gültigen Verordnung heißt es, dass man auf eine Maske bei „Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen“ verzichten kann.
Voraussetzung für den Zutritt ist aber – wie zum Beispiel bereits in Diskotheken – die 3Gplus-Regel. Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss also – sofern er nicht geimpft oder genesen ist – einen PCR-Test oder einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen.
dpa