Neue Schutzverordnung vor Karneval: Schunkeln ohne Maske in NRW erlaubt

Gute Nachrichten für alle Karnevalisten kurz vor dem Sessionsbeginn am 11.11.: Das Land NRW erlaubt in seiner neuen Coronaschutzverordnung das Schunkeln ohne Maske.
Karneval Schunkeln
Norbert Walter-Borjans, Bundesvorsitzender der SPD, mit seiner Tochter Hanna bei der Karnevalssitzung des 1. FC Köln 2020. Das Schunkeln wird auch in der aktuellen Session in NRW drinnen erlaubt sein – unter Anwendung der 3Gplus-Regel ohne Maske. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Norbert Walter-Borjans, Bundesvorsitzender der SPD, mit seiner Tochter Hanna bei der Karnevalssitzung des 1. FC Köln 2020. Das Schunkeln wird auch in der aktuellen Session in NRW drinnen erlaubt sein – unter Anwendung der 3Gplus-Regel ohne Maske. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Das Land NRW hat kurz vor dem Start der Karnevalssession am 11.11. die Coronaschutz-Verordnung verändert und erlaubt nun unter anderem ausdrücklich Schunkeln ohne Maske.

In der seit Mittwoch gültigen Verordnung heißt es, dass man auf eine Maske bei „Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen“ verzichten kann.

Voraussetzung für den Zutritt ist aber – wie zum Beispiel bereits in Diskotheken – die 3Gplus-Regel. Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss also – sofern er nicht geimpft oder genesen ist – einen PCR-Test oder einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen.

 

dpa