NRW zieht die Daumenschrauben beim Kampf gegen Corona an. Ab Mittwoch (24. November) gelten strengere coronabedingte Einschränkungen. Das kündigte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Coronaschutzverordnung in Düsseldorf an.
2G im Freizeitbereich, 2G plus in Clubs, Diskotheken und Karnevalsfeiern
Im Freizeitbereich gelten demnach ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). Neben Sportveranstaltungen gilt die Regel unter anderem auch für Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten.
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In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern – müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.
Nichtgeimpfte seien dann mit Ausnahme ihres Arbeitslebens weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, sagte Laumann. Es sei nicht verantwortbar, sich nicht impfen zu lassen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulasse, betonte der Minister. In NRW gebe es noch etwa eine Million Arbeitnehmer, die nicht geimpft seien. Sie müssten ab Mittwoch täglich mit einem frischen negativen Test zum Arbeitsplatz kommen.
Rund eine Million Arbeitnehmer in NRW sind nicht geimpft
Angesichts der dramatisch zugespitzten Lage hatten Bund und Länder vergangene Woche beschlossen, dass Ungeimpfte überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie, Hotels sowie auch körpernahen Dienstleistungen mehr bekommen sollen, wo ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. NRW werde weitere Schutzmaßnahmen treffen sobald diese sogenannte Hospitalisierungsrate über sechs liege, erklärte Laumann. Auch hier verschärfe sich die Problematik in den Krankenhäusern.
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Die Hospitalisierungsrate beschreibt die Anzahl der coronabedingten Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. In NRW lag sie am Mittwoch bei 3,96. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen stieg weiter an. Die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstag auf 249,7 pro 100.000 Einwohner. Damit lag sie aber weiterhin unter dem bundesweiten Wert Schnitt von mehr als 400. In NRW starben binnen 24 Stunden den RKI-Angaben zufolge 32 Menschen in Zusammenhang mit Covid-19.
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Die Zahl der Covid-Patienten in NRW-Krankenhäusern stieg bis Mittwoch um 73 auf 2488. 11,01 Prozent der Intensivbetten in NRW waren nach Angaben der Landesregierung mit Covid-19-Patienten belegt. 333 der 575 Patienten, die mit Covid-19-Erkrankungen auf Intensivstationen lagen, mussten demzufolge beatmet werden. 335 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit waren noch frei.
Präsenzbetrieb an Schulen bleibt vorerst
Nach den Worten von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bleibt es trotz steigender Corona-Zahlen vorerst beim Präsenzbetrieb in den Schulen. In der jetzigen Situation seien besondere Maßnahmen nicht notwendig, sagte Laumann am Dienstag in Düsseldorf. Wie sich die Lage der Corona-Neuinfektionen bis Weihnachten entwickele, sei noch unklar.
Für Friseur-Besuch gilt 3G-Regel
Für den Friseur-Besuch gilt in Nordrhein-Westfalen ab diesem Mittwoch die 3G-Regel. Das heißt, in den Friseursalon dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden sowie Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis. Die 3G-Regel gilt auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, nicht-touristische Übernachtungen und medizinische Fußpflege.
dpa