Neue Regelung beim 49-Euro-Ticket: Fahrten mit dem ICE werden eingeschränkt

Bisher konnte man unter bestimmten Voraussetzungen mit dem 49-Euro-Ticket Züge des Fernverkehrs nutzen. Eine neue Regelung schränkt dies jedoch ein.
Deutsche Bahn ICE
Foto: Shutterstock/Kapi Ng
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Das 49-Euro-Ticket erleichtert Reisenden den Alltag im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs kann man mit dem neuen Abo zum Festpreis von 49 Euro nutzen. Vom Ticket ausgeschlossen ist die Nutzung des Fernverkehrs. Denn die Züge gehören zum öffentlichen Personenfernverkehr und sind wesentlich teurer. Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei denen das Deutschlandticket auch für IC- oder ICE-Züge genutzt werden kann.

Mit dieser Sonderregelung ist bald allerdings Schluss! Ab Mitte August darf dann nicht mehr mit dem 49-Euro-Ticket in Zügen des Fernverkehr gereist werden.

49-Euro-Ticket: Fahrten mit dem ICE, IC oder EC bei Verspätungen nicht mehr möglich

Die bisherige Ausnahme gilt dann, wenn der Regional- oder Nahverkehrszug mindestens 20 Minuten Verspätung und der Reisende dadurch seinen Anschluss verpasst hat. Dann können Fahrgäste mit einem 49-Euro-Ticket auf ausgewählten IC- bzw. ICE-Strecken reisen. Dafür müssen Reisende im Vorfeld ein gültiges Ticket für die Strecke kaufen, erhalten das Geld dafür allerdings vom Verkehrsunternehmen, dessen Zug verspätet war, wieder zurück.

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Wie unter anderem der „Focus“ berichtet, ist mit dieser Sonderregelung ab dem 15. August Schluss. So gilt die Ausnahme beim 49-Euro-Ticket künftig nur noch, wenn Reisende wegen eines Ausfalls ihr Ziel mit der letzten Verbindung nicht vor Mitternacht erreichen oder in den frühen Morgenstunden zwischen null und fünf Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Ziel ankommen. In allen anderen Fällen müssen sie auf Züge des Regionalverkehrs ausweichen.

Ebenfalls ärgerlich für viele Fahrgäste: Verspätet sich ein Regionalzug, der Reisende mit dem 49-Euro-Ticket zu einem Fernbahnhof bringt, von welchem aus sie mit dem ICE weiterfahren wollen, gibt es keine Entschädigung mehr, wenn dieser Schnellzug verpasst wird.

Das Steckt hinter der neuen Regelung beim 49-Euro-Ticket

Hintergrund der Änderung ist eine neue EU-Verordnung. Diese besagt, dass Reisende bei Angeboten mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ nicht mehr ab 20 Minuten auf den Fernverkehr umsteigen dürfen. Auch der Schadenersatz verfällt.

Doch nicht nur das: Ab Mitte August müssen Eisenbahnunternehmen auch keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn Züge wegen außergewöhnlicher Umstände ausfallen oder sich verspäten. Zu diesen gehören unter anderem Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug oder Personen auf den Gleisen. Normale Wetterverhältnisse sind  ebenfalls ausgenommen.

Bisher konnten Betroffene bei Verspätungen von einer Stunde 25 Prozent und bei Verspätungen von zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zurückerhalten.