Köln: Entwichene Giftschlange gefangen – Mieter können wieder ins Haus

Die giftige Korallenschlange, die aus einem Terrarium in einer Mietwohnung in Köln entwichen war, ist am Montagabend gefangen worden.
Korallenschlange Köln
Foto: Stadt Köln/Feuerwehr
Foto: Stadt Köln/Feuerwehr

Die giftige Korallenschlange, die aus einem Terrarium in einer Mietwohnung in Köln entwichen war, ist wieder aufgetaucht. Sie wurde am Montagabend in der Wohnung des Besitzers auf dem Weg zu einer Futterfalle geschnappt.

Der Besitzer hatte am frühen Morgen die Feuerwehr darüber informiert, dass er die etwa 20 Zentimeter lange Korallenschlange seit Sonntag vermisste. Sie befand sich nicht mehr in ihrem Terrarium. Einsatzkräfte versiegelten daraufhin zunächst die Wohnung, später das ganze Haus. Experten wurden eingeschaltet.

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Die Bewohner des Zehn-Parteienhauses mussten ihre Wohnungen verlassen. Die meisten kamen privat unter, für einen Mieter wurde eine Unterkunft organisiert. Nachdem die Schlange wieder aufgetaucht war, durften sie nach Hause zurückkehren.

Den Angaben zufolge handelte es sich um ein sechs Monate altes Jungtier mit geringerer Giftmenge. Dennoch sei „mit äußerster Vorsicht vorzugehen“, warnte die Stadt. Die aus Südafrika stammende Schlange setze bei einem Biss ein Nervengift frei. Bisse durch ausgewachsene Tiere könnten sogar tödlich verlaufen. Hier sei allerdings mit einer „leichten bis mittelschweren Reaktion auf einen Biss zu rechnen“, teilte die Stadt mit. Vorsorglich war ein Kölner Krankenhaus informiert worden, das sich in Abstimmung mit der Giftnotrufzentrale München für alle Fälle auf eine Behandlung vorbereitete.

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Seit Jahresbeginn gilt in NRW ein verschärftes Gifttiergesetz, das die Neuanschaffung besonders giftiger Tiere verbietet und bestehende Haltungen strenger reguliert. Halter müssen demnach sehr giftige Tiere anmelden und unter anderem eine hohe Haftpflichtversicherung vorweisen. Bislang bleiben die Kommunen nämlich oft auf den Kosten sitzen, wenn ein giftiges Tier entweicht und ein Großeinsatz von Feuerwehr und Ordnungsamt folgt. Im Kölner Fall hält der Besitzer insgesamt zwölf Schlangen in seiner Wohnung. Die nötigen artenschutzrechtlichen Genehmigungen lägen vor. Die Haltung der Tiere sei „vorbildlich“, urteilte das Kölner Veterinäramt.

dpa