Köln erlaubt Moschee-Ruf des Muezzins – unter diesen Bedingungen

Wo Glocken läuten, soll ab jetzt auch der islamische Ruf des Muezzins gestattet sein. Köln erlaubt ortsansässigen Moscheengemeinden auf Antrag das Freitagsgebet. Zunächst handelt es sich aber um ein auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt.
Köln Moschee
Foto: Shutterstock/Norbert Frommelt
Foto: Shutterstock/Norbert Frommelt

Wer in Köln unterwegs ist, könnte bald an Freitagen mancherorts den Ruf des Muezzins vernehmen. Wie die Domstadt am Donnerstag mitteilte, wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt gestartet. Moscheegemeinden können nun auf Antrag und unter bestimmten Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wertete das Vorhaben als „Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion“ und als „Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit“.

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OB Reker: Muslime „fester Teil“ Kölns

Muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft“. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage“, so Reker. „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Zu den Auflagen gehört, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Jede Gemeinde muss zudem einen Ansprechpartner benennen, der Fragen aus der Nachbarschaft beantwortet und mögliche Beschwerden entgegennimmt.

mit Agenturmaterial (dpa)